K
Kathrin
Guest
Hallo,
Wir haben kürzlich ein Fachwerkhaus von um 1900 erworben, EG außen verputzt, OG mit Schiefer verkleidet. Eine recht neue Innendämmung war schon angebracht, ENEV war uns damit egal…
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Vorbesitzer vor Anbringen der Dämmung vorgefundene Schäden an den Außenwandbalken im EG nicht behoben hat. Wenn wir das jetzt machen lassen, muss in diesen Bereichen die Wand ja „aufgemacht“ werden. Mit etwas Pech betrifft das mehr als 10% der Fläche, und damit müssten wir ja eigentlich eine ENEV-konforme Außendämmung anbringen?
Wir haben eigentlich keine Lust, das Haus mit einer Dämmschicht einzupacken, die die originale Wandstärke weit übersteigt, und danach eine Fassade in Retro-Optik wieder „hinzufälschen“ – der Chef einer Baufirma meinte z.B., statt des Schiefers gäb’s da doch auch was Schönes von Eternit… Gute Preise, gute Besserung? ;-)
Wegen der vielen Anschlüsse und der Verkleidung wäre die Maßnahme auch ziemlich teuer. Jetzt denken wir darüber nach, weil das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, eine Befreiung von der ENEV aus wirtschaftlichen Gründen zu beantragen.
Mal angenommen, das würde klappen, was bedeutet die Befreiung dann? Heißt das, wir dürfen machen, was wir wollen? Oder dürfen wir dann überhaupt nicht mehr dämmen? Ein paar Zentimeter innen wären bei einer Außenwandstärke von 12 cm plus Putz vielleicht doch ganz angenehm…
Beste Grüße,
Wir haben kürzlich ein Fachwerkhaus von um 1900 erworben, EG außen verputzt, OG mit Schiefer verkleidet. Eine recht neue Innendämmung war schon angebracht, ENEV war uns damit egal…
Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass der Vorbesitzer vor Anbringen der Dämmung vorgefundene Schäden an den Außenwandbalken im EG nicht behoben hat. Wenn wir das jetzt machen lassen, muss in diesen Bereichen die Wand ja „aufgemacht“ werden. Mit etwas Pech betrifft das mehr als 10% der Fläche, und damit müssten wir ja eigentlich eine ENEV-konforme Außendämmung anbringen?
Wir haben eigentlich keine Lust, das Haus mit einer Dämmschicht einzupacken, die die originale Wandstärke weit übersteigt, und danach eine Fassade in Retro-Optik wieder „hinzufälschen“ – der Chef einer Baufirma meinte z.B., statt des Schiefers gäb’s da doch auch was Schönes von Eternit… Gute Preise, gute Besserung? ;-)
Wegen der vielen Anschlüsse und der Verkleidung wäre die Maßnahme auch ziemlich teuer. Jetzt denken wir darüber nach, weil das Haus nicht unter Denkmalschutz steht, eine Befreiung von der ENEV aus wirtschaftlichen Gründen zu beantragen.
Mal angenommen, das würde klappen, was bedeutet die Befreiung dann? Heißt das, wir dürfen machen, was wir wollen? Oder dürfen wir dann überhaupt nicht mehr dämmen? Ein paar Zentimeter innen wären bei einer Außenwandstärke von 12 cm plus Putz vielleicht doch ganz angenehm…
Beste Grüße,