K
Kögel
Guest
Bei der Internetrecherche stieß ich auf folgende Aussage von Hr. Fred Heim vom 04.03.2006:
„die Energieeinsparverordnung verlangt im §9 Absatz 3 lediglich das nachträglich Dämmen oberster Geschossdecken, wenn der dort vorhandene Dachraum nicht begehbar aber zugänglich ist. Da der von Ihnen beschriebene Dachraum als Trockenspeicher genutzt wird, gehe ich davon aus, dass es begehbar ist. Aus diesem Grunde gibt es aus der EnEV keine Verpflichtung die betroffene Decke bis Ende 2006 zu dämmen."
Ich kann sprachtechnisch diese Aussage unterstützen, jedoch bleibt mir der bautechnische Sinn verborgen. Können die Verfasser der EnEV diese Auslegung tatsächlich so beabsichtigt haben? Wieso sollte die Dämmungsverpflichtung nicht für begehbare Dachgeschossdecken gelten? Handelt es sich hierbei um eine sprachliche Gesetzeslücke oder reicht das darüber liegende nicht isolierte Dachgeschoss aus, um genug Wärmeabgabe zu verhindern?
Die Antwort ist sehr interessant für mich, da der hierzu geschilderte Fall nahezu auf mein Haus zutrifft und schon lange über diesem Paragraphen rätsle.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kögel
„die Energieeinsparverordnung verlangt im §9 Absatz 3 lediglich das nachträglich Dämmen oberster Geschossdecken, wenn der dort vorhandene Dachraum nicht begehbar aber zugänglich ist. Da der von Ihnen beschriebene Dachraum als Trockenspeicher genutzt wird, gehe ich davon aus, dass es begehbar ist. Aus diesem Grunde gibt es aus der EnEV keine Verpflichtung die betroffene Decke bis Ende 2006 zu dämmen."
Ich kann sprachtechnisch diese Aussage unterstützen, jedoch bleibt mir der bautechnische Sinn verborgen. Können die Verfasser der EnEV diese Auslegung tatsächlich so beabsichtigt haben? Wieso sollte die Dämmungsverpflichtung nicht für begehbare Dachgeschossdecken gelten? Handelt es sich hierbei um eine sprachliche Gesetzeslücke oder reicht das darüber liegende nicht isolierte Dachgeschoss aus, um genug Wärmeabgabe zu verhindern?
Die Antwort ist sehr interessant für mich, da der hierzu geschilderte Fall nahezu auf mein Haus zutrifft und schon lange über diesem Paragraphen rätsle.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kögel