M
Morph
- Beiträge
- 120
Hallo zusammen,
ich hätte einmal folgende Frage. Unsere Grundstückrückseite
endet mit einer Hangstützmauer, welche nur knapp 10cm bei uns aus dem Bodenschaut und beim Nachbarn gute 2m hoch ist.
Gesamtlänge beträgt 16m. 2/3 davon grenzen an Nachbars Garten, der Rest der Stützmauer steht auf einer an der Straße gelegenen Böschung. Höhenunterschied unseres Bodenniveaus im Garten bis zur Straße knappe 3,5-4m
Diese Mauer steht schon seit einigen Jahrzehnten. Hierauf war ein alter, mit Efeu bewachsener Maschendrahtzaun angebracht. Dieser Zaun war samt Efeu knappe 1,5m hoch. Da der Zaun komplett defekt war und sich nur samt Efeu komplett entfernen lies, haben wir alles auf der Mauer abgrissen. Wir wollen nun einen Doppelstabmattenzaun mit intergiertem Sichtschutz auf der Mauer aufstellen (1,8m).
Die Mauer gehört laut Stadt alleine uns. Allerdings habe ich irgendwo im hessichen Baurecht gelesen, dass ein Sichtschutz bzw. Einfriedung die direkt "an" oder auf der Grenze steht nicht höher als 1,5m ab Höhe des "niedriger gelegenen" Grundstück sein darf.
Wie soll ich dass denn machen
-50cm zum Nachbarn bekomme ich schlecht hin
). Auch will ich wegen Kindern mein Grundstück bestmöglich gegen Absturz sichern. Den Sichtschutz hätte ich gerne, da man bei der starken Hanglage sonst von der Straße aus und über den Garten des Nachbarn bis in mein Badezeimmer schauen kann.
Hatte jemand schonmal einen solchen Fall und wie gehe ich hier am besten vor. Mein Nachbarn wird wohl wenig dagegen haben, aber ich will nur auf Nummer sichergehen.
Was kann mir im schlimmsten Fallen passieren, wenn sich irgendwer anders daran stört, da der neue Zaun ja auch von der Straße aus (wenn auch weit oben) zu sehen sein wird?
Gruß
Sascha
ich hätte einmal folgende Frage. Unsere Grundstückrückseite
endet mit einer Hangstützmauer, welche nur knapp 10cm bei uns aus dem Bodenschaut und beim Nachbarn gute 2m hoch ist.
Gesamtlänge beträgt 16m. 2/3 davon grenzen an Nachbars Garten, der Rest der Stützmauer steht auf einer an der Straße gelegenen Böschung. Höhenunterschied unseres Bodenniveaus im Garten bis zur Straße knappe 3,5-4m
Diese Mauer steht schon seit einigen Jahrzehnten. Hierauf war ein alter, mit Efeu bewachsener Maschendrahtzaun angebracht. Dieser Zaun war samt Efeu knappe 1,5m hoch. Da der Zaun komplett defekt war und sich nur samt Efeu komplett entfernen lies, haben wir alles auf der Mauer abgrissen. Wir wollen nun einen Doppelstabmattenzaun mit intergiertem Sichtschutz auf der Mauer aufstellen (1,8m).
Die Mauer gehört laut Stadt alleine uns. Allerdings habe ich irgendwo im hessichen Baurecht gelesen, dass ein Sichtschutz bzw. Einfriedung die direkt "an" oder auf der Grenze steht nicht höher als 1,5m ab Höhe des "niedriger gelegenen" Grundstück sein darf.
Wie soll ich dass denn machen
Hatte jemand schonmal einen solchen Fall und wie gehe ich hier am besten vor. Mein Nachbarn wird wohl wenig dagegen haben, aber ich will nur auf Nummer sichergehen.
Was kann mir im schlimmsten Fallen passieren, wenn sich irgendwer anders daran stört, da der neue Zaun ja auch von der Straße aus (wenn auch weit oben) zu sehen sein wird?
Gruß
Sascha