Denkmalgeschützte Altbauten werden immer beliebter

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Das
Bauen auf der grünen Wiese hat an Reiz verloren, und das nicht nur durch den
Wegfall der Eigenheimzulage seit Januar 2006. Statt dessen rückt die Sanierung
von Häusern in Innenstädten mehr und mehr in den Blickpunkt. Gerade wenn diese
Häuser unter Denkmalschutz stehen, kann sich die Sanierung auch steuerlich
lohnen. Überhaupt ist es nicht unbedingt so, dass Altbausanierung teurer sein
muss als ein Neubau, zumal der Bauherr unter Umständen auch in Etappen sanieren
kann und nicht alles auf einmal stemmen muss. Vor allem aber erwirbt er mit
einem denkmalgeschützten Haus keine Immobilie "von der Stange", sondern etwas
Einmaliges mit individuellem Reiz, ein Haus, das oft durch einzigartige Details
besticht.



Wer ein denkmalgeschütztes Haus kaufen und sanieren will, sollte
aber - um kein Geld zu verbrennen - von Anfang an einige wichtige Hinweise
beachten. "Zuallererst sollte der künftige Bauherr Kontakt mit der
Denkmalbehörde aufnehmen, und das, bevor man selbst in seinen Absichten allzu
festgelegt ist und vor allem, bevor die Plastikfenster bestellt sind!", rät
Prof. Dr. Gerd Weiß, Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
Deutschlands. Auch auf der denkmal, der europäischen Messe für Restaurierung,
Denkmalpflege und Stadterneuerung in Leipzig, können sich Interessenten vom 25.
bis 28. Oktober 2006 einen ersten Rat holen - zum Beispiel direkt am Stand der
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger.



Bei den Denkmalbehörden erfahren Bauherren zum einen, welche
Architekten und Handwerker für ihr Vorhaben infrage kommen. Die Abstimmung mit
der Behörde ist aber auch unabdingbar, um die steuerlichen Vergünstigungen nicht
zu gefährden - denn die greifen erst, wenn sämtliche Maßnahmen mit den
Denkmalschützern abgestimmt wurden. Laut Einkommenssteuergesetz sind im Baujahr
und noch weitere sieben Jahre lang neun Prozent der Sanierungskosten steuerlich
absetzbar, danach noch einmal vier Jahre lang sieben Prozent. Bedingung ist
außer der vorher einzuholenden denkmalschutzrechtlichen Genehmigung auch, dass
alles tatsächlich denkmalgerecht saniert wurde - und das wird kontrolliert!



Zu bedenken ist auch, dass nicht alles, was denkmalrechtlich
erlaubt ist, auch steuerlich geltend gemacht werden kann.
Dazu Professor
Weiß: "Der Ausbau eines Dachgeschosses oder ein Garagen-Anbau sind zwar
genehmigungsfähig und können für den Bauherren auch sehr wichtig sein. Aber so
etwas mindert den Wert des Denkmals und kann deshalb steuerlich nicht geltend
gemacht werden." Ein Grund mehr, im Vorfeld alles genauestens zu durchdenken.
Für das Einholen der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sollte umso mehr Zeit
eingeplant werden, je umfangreicher die geplanten Maßnahmen sind. Soll das Haus
teil- oder totalsaniert werden? Sind Um- oder Anbauten geplant? Sollen
Grundrisse geändert werden? Bei allen größeren Vorhaben ist natürlich auch ein
Architekt hinzuzuziehen.



Aber auch, wenn alle Papiere beisammen sind, kann ein Bauherr
noch eine Menge falsch machen, weiß Professor Weiß aus Erfahrung: "Zum Beispiel
werden falsche Putze oder Anstriche verwendet, die den Untergrund zu dicht
verschließen und zu Folgeschäden führen. Oder das Dach wird falsch eingedeckt
bzw. Anbauten an falschen Stellen geplant." Fehlendes Know-how über geeignete
Materialien sei ein großes Handicap. "Der Bauherr kann nicht einfach in den
Baumarkt gehen und sich da etwas industriell Gefertigtes aussuchen, was
überhaupt nicht zu seinem Denkmal passt. Lieber sollte er in einem historischen
Bauteile-Archiv stöbern. Auch der Einsatz von speziell für die Denkmalsanierung
ausgebildeten Handwerkern ist empfehlenswert," rät der Denkmalschutz-Profi Weiß.



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