das ist immer schwierig.
Eigentlich hätte eine solche Maßnahme ja vorab beantragt und genehmigt werden müssen. Das Denkmalamt kann also die Wiederherstellung das alten Zustandes durchsetzen, vorausgesetzt der Denkmalschutz bezieht sich auch auf diese Bauteile.
Dass kann man in der Belehrung des Denkmalschutzes nachlesen, die jeder Besitzer einer solchen Immobilie hat. Da steht auch unzweifelhaft, dass man vorher hätte fragen müssen.
Die Zwangsmaßnahmen reichen von Zwangsgeldern bis zur Verhängung eines komletten Baustops. Alles sehr unangenehm.
Versuchen kann man eine Kompromisslösung:
bei uns war's eine furchtbar steile Treppe, die auch erst wesentlich später in die Diele eingebaut worden war.
Wir haben uns dann so geeinigt, dass in die Diele ein neue Treppe darf und die alte an anderer Stelle eingebaut wird.
Bei der Abnahme der Massnahmen war das dann auch kein Thema mehr, da lag die alte Treppe noch auf dem hiesigen Bauhof.
Wenn ich auch immer versuchen würde, so einen alten Sandsteinfußboden zu erhalten, könnte ein Argument sein, dass irgendwelche Rohre oder eine Fußbodenheizung, die unbedingt so und nicht anders installiert werden müssen, die Verwendung der dicken Platten unmöglich macht.
Ähnliches gilt für Dämmaßnahmen, die man unbedingt vornehmen muss, die aber mit den alten Platten unmöglich sind o.ä.
Das Denkmalamt darf Maßnahmen, die zu zeitgemäßen Nutzung unverzichtbar sind, nicht versagen, da ist aber etwas Fingerspitzengefühl von Nöten.
Stellt sich natürlich die Frage, wie der Raum denn genutzt werden soll.
Eigentlich würde ich aber raten, wenn jetzt das Geld knapp ist, irgend eine Interimslösung vorzunehmen und das ganze etwas später denkmalgerecht auszuführen.
Gruß
GE