Schon OK Herr Parisek...
... wie ich schon vorher schrieb, kenne ich das Problem nur zu gut. Damit hat wohl jedes Forum zu kämpfen.
Der Begriff ist in der "Juristerei" dadurch definiert worden dass immer wieder geklagt worden ist und die Rechtsprechung dann so langsam (von Urteil zu Urteil) den Begriff klarer bekommt. Hier mal ein kurzer Abriss von einem Experten. (Ich sehe mich im Gegensatz zu anderen sicherlich nicht als solcher ;-)) Muss wieder Asche auf mein Haupt streuen, dass ich den bemühen musste Herr Kurz.
"Tatsächlich findet sich dieser Passus in nahezu allen Gewerbemietverträgen (bei Wohnraum nicht, denn da ist die Frage der Instandhaltung aufgrund der engen gesetzlichen Bestimmungen nicht so relevant). Wichtig ist die Regelung, weil man in Gewerbemietverträgen die Instandhaltungslast der Mietsache nahezu vollständig auf den Mieter abwälzen kann, außer eben Dach und Fach, diese Instandhaltung muss (zumindest in Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bei Vermieter bleiben."
Das bedeutet dann, dass die Instandhaltung an D&F vom Vermieter durchzuführen ist. Das macht aber Klagen Tor und Tür offen, da sich der Vermieter aufgrund der fehlenden Definition natürlich drehen und winden will die IH nicht zu zahlen. Aber was passiert nun, wenn die Innenwand Risse aufweist? Gehört sie zur D&F dann muss Vermieter zahlen, ist sie nicht Teil, ist der Mieter verpflichtet. Logisch dass so jedes Bauteil unter die Lupe genommen wird. Da hier keine DIN-Norm existiert schlagen sich unsere gerichte damit herum und langsam bildet sich eine Definition, die durch die Juristerei vorgegeben wird. Da ich aber kein Jurist bin, und mich auch sehr schwer mit der Literaturrecherche in diesem Gebiet tue (und es auch nicht will, da nur ein winziger Teil meiner Arbeit darin bestehen kann sich damit auseinanderzusetzen) zieh ich gerne Hilfe zurate, auch wenn es nicht überall auf Verständnis stößt...
Aber Sie haben recht! Das Thema ist wirklich klasse und ich freue mich immer noch über den Glücksgriff, zumal die Berufsaussichten gerade in der Instandsetzung und deren Kalkulation derzeit hervorragend sind.
Dazu kommt noch das mit dem PPP. Das steht für Public Privat Partnership und ist die neue Variante der öffentlichen Hand ihre maroden Bauten zu sanieren. Hier springen Bauunternehmen ein und sanieren den Bau komplett und vermieten danach beispielsweise eine Schule oder auch schonmal eine Justizverwahrungsanstalt komplett. Danach wird das Gebäude im Sinne von Facility Management betrieben und die Stadt bezahlt jeden Monat feste Mietgebühren für die Schule, die sie einstmals umsonst genutzt, aber verkommen lassen hat. So müssen keine weiteren Kredite aufgenommen werden und das Finanzierungsproblem schiebt sich auf die nächste Generation über. Tolles Konzept, nicht wahr ;-) (nicht alles Ernst nehmen was ich so von mir gebe, PPP hat auch viele Vorteile).
Sie sehen, ich versteh schon wovon ich da schreibe, und daher finde ich es schade sich von solchen Leuten sowas anhören zu müssen, aber was solls... man kennt es ja.
Im übrigen hatte ich das gleiche Problem auch schon einmal in einem Wertermittlungsforum. Eigenartigerweise hieß der Herr dort auch Kurz, aber Roland. Hat Florian vll. nen 2. Vornamen??? ;-)
Schön aber dennoch dass mal auch immer wieder auf hilfsbereite Menschen trifft. Daher nochmal ein Dankeschön!
Gruß Jan Timmermann, der immer noch nach den Experten in der Praxis sucht