CO<span style="font-size: 12px">2</span>-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt

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"Eine
bessere Energieeffizienz bei Gebäuden spart Betriebskosten und entlastet die
Umwelt. Wir wollen die Förderung in diesem Sektor daher deutlich erhöhen. Unser
Ziel ist, dass jedes Jahr 5% des älteren Gebäudebestandes energetisch saniert
werden. Dazu wird das CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Gebäudesanierungsprogramm
zukünftig mit mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ausgestattet", sagte die
Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesbauminister, Karin Roth, am 30.11.
auf dem "zukunft haus Kongress 2005" der Deutschen Energie-Agentur.



Neben der
Aufstockung des CO<span style="font-size: 10px">2</span>-Gebäudesanierungsprogramms
sollen in Kürze Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in
privaten Haushalten steuerlich absetzbar sein.
Dadurch erwartet Roth insgesamt
einen Investitionsschub von über 10 Milliarden Euro. "Die energetische
Gebäudesanierung wird eine Jobmaschine anwerfen und auf viele Jahre zusätzliche
Arbeitsplätze schaffen. Ökologische Verantwortung und positive wirtschaftliche
Impulse lassen sich kaum besser miteinander verbinden als bei der Förderung der
energetischen Gebäudesanierung. Der Wohnungsbau hat eines der größten
Entwicklungspotenziale für nachhaltiges Planen, Bauen und Wirtschaften", so
Roth.



Neben der finanziellen Förderung plant die Bundesregierung, 2006
Energieausweise für den Gebäudebestand einzuführen, die für mehr Transparenz auf
dem Immobilienmarkt sorgen. "Käufer und Mieter können sich dann über die
energetische Qualität der angebotenen Immobilie auf einfache Weise informieren.
Zu der für die Einführung des Energiepasses notwendigen Novellierung der
Energieeinsparverordnung werden wir in Kürze einen Referentenentwurf vorlegen",
sagte die Staatssekretärin. Mit Blick auf die Immobilienwirtschaft kündigte sie
an, sich für einfache und kostengünstige Lösungen einzusetzen. Außerdem sollen
die Möglichkeiten für Übergangsregelungen ausgeschöpft werden. Mit Inkrafttreten
der Neuregelung wird die Ausstellung von Energieausweisen auch bei Neuvermietung
oder Verkauf einer Immobilie Pflicht. Bei Neubauten sind ohnehin seit Anfang
2002 Energiebedarfsausweise verpflichtend vorgesehen.



Die Einführung des Energiepasses wird durch weitere ergänzende
Maßnahmen staatlicher Förderung begleitet.
"Die bewährten Programme der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden fortgeführt und noch wirksamer
gestaltet. Darüber hinaus werden wir das erfolgreiche Projekt
'Niedrigenergiehäuser im Bestand' bei der Deutschen Energie-Agentur erheblich
verstärken", sagte Roth. Die Staatssekretärin wies auf die Bedeutung von an der
Praxis orientierten Hilfestellungen, umfassenden Fachinformationen und
Vorzeigeprojekten hin. "Die Praxis ist das überzeugendste Argument für die
Innovationschancen und Entwicklungsperspektiven in diesem Bereich. Diesem Ziel
dient die von der Bundesregierung gemeinsam mit 25 Verbänden durchgeführte
'Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen'', so Roth.



Anlässlich des Symposiums "Energie und Synergie. Mehr Qualität
beim Wohnungsbau", das von der Bundesarchitektenkammer, der
Bundesingenieurkammer und dem Verbraucherzentrale Bundesverband im Rahmen der
"Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen" veranstaltet wurde,
forderte  Prof. Arno Sighart Schmid, Präsident der
Bundesarchitektenkammer,
das Ministerium auf, auf dem Weg zu kostengünstigem
und qualitätsbewusstem Bauen für mehr Klarheit über den künftigen Energieausweis
zu sorgen: "Wenn der Energieausweis ein Erfolg werden soll, muss er drei
Kriterien erfüllen:



  • Erstens muss er sich am Primärenergiebedarf orientieren,
  • zweitens muss er energetische Verbesserungsmaßnahmen benennen, die auf das
    einzelne Bauwerk abgestimmt sind, und
  • drittens muss der Aufwand für Berechnung und Ausweiserstellung angemessen
    sein."



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