Bundesrat: Handwerkerrechnungen absetzbar!

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Der
Bundesrat hat am 7.4. dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und
Beschäftigung zugestimmt und damit den Weg für die steuerliche Absetzbarkeit von
Handwerkerrechnungen freigemacht. "Diese Maßnahme", so Prof. Dr. Karl Robl,
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, "ist ein
Schritt in die richtige Richtung. Sie wird dabei helfen, Schwarzarbeit am Bau zu
bekämpfen und damit dem legalen Bausektor Konjunkturimpulse zu geben."



Auftraggeber können künftig bis zu 600 Euro einer
Handwerkerrechnung, mit der über <nobr>Renovierungs-,</nobr> Erhaltungs- oder
Modernisierungsarbeiten im Haushalt abgerechnet
wird, von ihrer Steuerlast abziehen. Robl hierzu: "Wirkungsvoller und damit
wünschenswert wäre natürlich ein höherer Abzugsbetrag. Wenn man bedenkt, wie
viel Steuern und Sozialabgaben der Schwarzarbeiter "spart", muss der Anreiz für
den legalen Auftrag schon signifikant sein. Das gilt umso mehr mit Blick auf den
bereits im Gesetzentwurf vorliegenden Plan einer 3-prozentigen
Mehrwertsteuererhöhung.
Sollte diese tatsächlich kommen, führt aus Sicht des Baugewerbes kein
Weg an einer Verbesserung der Bedingungen für die Absetzbarkeit von
Handwerkerrechnungen
vorbei."



Robl abschließend: "Die Unternehmen haben die neue Regelung schon im Vorfeld
ihres endgültigen In-Kraft-Tretens sehr positiv aufgenommen und bei potentiellen
Kunden damit geworben. Es bleibt zu hoffen, dass nun auch Aufträge folgen".



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