Bundesarchitektenkammer unterstützt Bundeskanzler

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Die
Bundesarchitektenkammer begrüßt die kritische Haltung des Bundeskanzlers zur EU
Dienstleistungsrichtlinie. "Herr Schröder hat endlich gegenüber Herrn Barroso
klargestellt, dass der europäische Binnenmarkt nicht auf Kosten deutscher
Qualitätsstandards vollendet werden kann" sagte Dr. Tillman Prinz, BAK
Bundesgeschäftsführer, nach dem Gespräch des Bundeskanzlers mit dem EU
Präsidenten am gestrigen Dienstag in Brüssel.



"Das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene
Herkunftslandprinzip für architektonische Leistungen würde eindeutig zu Lasten
der Bauherren und Nutzer gehen", so Prinz weiter, "denn bislang weiß der Bauherr
in Deutschland: Wo 'Architekt' drauf steht, ist auch 'Architekt' drin". Obwohl
die Dienstleistungsrichtlinie nicht die Titelführung der Architekten betrifft,
sind jedoch vom Herkunftslandprinzip nach bisheriger Planung der Europäischen
Kommission sämtliche berufsrechtlichen Regelungen betroffen, die mit der
Bezeichnung "Architekt" verbunden sind und damit die Qualität der Leistung
sicherstellen. Die unkontrollierbare Zulassung minder qualifizierter
Dienstleister aus dem europäischen Ausland würde zudem wettbewerbsverzerrend auf
die ohnehin schwer gebeutelte deutsche Bauwirtschaft wirken. "Eine
Bundesregierung, die zurzeit die Stiftung Baukultur auf den Weg bringt und damit
die große kulturelle Bedeutung der gebauten Umwelt in Deutschland unterstreicht,
würde bei pauschaler Einführung des Herkunftslandprinzips ihre eigenen
Zielvorstellungen konterkarieren" ergänzt Prinz.



Die Bundesarchitektenkammer setzt sich daher für eine
differenzierte Regelung zum Herkunftslandprinzip ein. Diese sieht vor, bei
vergleichbaren Standards, wie beispielsweise bei einfachen Dienstleistungen, das
Herkunftslandprinzip anzuwenden; bei komplexen Leistungen jedoch, wie denen der
Architektinnen und Architekten, entsprechende Ausnahmeregelungen in die
Dienstleistungsrichtlinie aufzunehmen.



<div align='right'>Siehe auch:

Bundesarchitektenkammer
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