S
Stefan
Guest
Guten Tag,
folgendes liegt vor:
Grundstück mit einem kleinem freistehendem Haus drauf. Bis Januar 2003 von meiner Mutter bewohnt, dann verstorben und ich als Erbe eingesetzt.
Eigentlich möchte ich jetzt in das Haus einziehen und einen Schuppen/Werkzeugraum zu einem Schlafzimmer umbauen. Der Schuppen ist direkt am Wohnhaus dran und von Aussen nicht als Schuppen erkennbar. Bauamt sagte mal vor etlichen Jahren ganz abreissen und neu bauen ginge nicht, da rings herum Grünfläche der Stadt wäre. Gut das mag evtl. sein. Ich möchte mich auf Bestandsschutz berufen und die Wände des Schuppens abreissen und auf selber Fläche und Grösse wieder hochziehen. Von Aussen sähe man keinen Unterschied. Einziger Unterschied ist, dass der Schuppen dann zum Wohnbereich gehört (ok muss ich ja nicht unbedingt dem amt auf die Nase binden).
Bevor ich mich zum Amt mache möchte ich mich hier mal schlau machen, ob meine Vorstellungen halbwegs in Ordnung sind
Ich sehe keine Probleme, denn ich möchte ja auf selbem Platz und selber Grösse den Schuppen abreissen und genauso wieder hochziehen; den Schuppen möchte ich abreissen weil die Wände eigentlich schon ziemlich brüchig sind und damals schlecht verputzt wurden usw...
Oder kann ich dem Amt einfach sagen, die Wände stehen kurz vorm Zusammenbruch und ich möchte diese sanieren (sprich abreissen und neu aufbauen)....
Freue mich über Eure Antworten.
folgendes liegt vor:
Grundstück mit einem kleinem freistehendem Haus drauf. Bis Januar 2003 von meiner Mutter bewohnt, dann verstorben und ich als Erbe eingesetzt.
Eigentlich möchte ich jetzt in das Haus einziehen und einen Schuppen/Werkzeugraum zu einem Schlafzimmer umbauen. Der Schuppen ist direkt am Wohnhaus dran und von Aussen nicht als Schuppen erkennbar. Bauamt sagte mal vor etlichen Jahren ganz abreissen und neu bauen ginge nicht, da rings herum Grünfläche der Stadt wäre. Gut das mag evtl. sein. Ich möchte mich auf Bestandsschutz berufen und die Wände des Schuppens abreissen und auf selber Fläche und Grösse wieder hochziehen. Von Aussen sähe man keinen Unterschied. Einziger Unterschied ist, dass der Schuppen dann zum Wohnbereich gehört (ok muss ich ja nicht unbedingt dem amt auf die Nase binden).
Bevor ich mich zum Amt mache möchte ich mich hier mal schlau machen, ob meine Vorstellungen halbwegs in Ordnung sind
Ich sehe keine Probleme, denn ich möchte ja auf selbem Platz und selber Grösse den Schuppen abreissen und genauso wieder hochziehen; den Schuppen möchte ich abreissen weil die Wände eigentlich schon ziemlich brüchig sind und damals schlecht verputzt wurden usw...
Oder kann ich dem Amt einfach sagen, die Wände stehen kurz vorm Zusammenbruch und ich möchte diese sanieren (sprich abreissen und neu aufbauen)....
Freue mich über Eure Antworten.