auch von außen möglich?
Die Baugenehmigung für den Ausbau der Scheune wurde mir erteilt mit der Auflage die grenznahen Außenwände in feuerbeständiger Bauart F 90 nach DIN 4102 herzustellen.
Meine Frage:
ist es möglich dies auch von außen herzustellen, oder gilt Grundsätzlich Brandschutz von innen nach außen?
wenn nein:
Die Decken sind Holzbalkendecken, wobei die Holzbalken auf den Außenwänden aufliegen. Wenn ich nun die Fachwerkwand mit Brandschutz-Fermacellplatten doppelt beplankt aufbringe, muß ich ja die Deckenbalken in den Bereichen ausklinken. Gilt dies dnn immer noch als F90 Nachweis, oder muß auch die Decke abgehängt werden um die offene Decke zu schützen?
Weitere Auflage habe ich erhalten, die tragenden Wände, Decken und Stützen (§5 Abs. LBO AVO) sind in feuerhemmender Bauart F 30 herzustellen. Nachweis ist zu erbringen....
Ich hab im fast kompletten Scheunenbereich folgenden Deckenaufbau:
Sichtschalung Rauhspund 22mm auf Holzbalken 16/22cm, Gehwegbetonplatten, Trittschall....
Welche Möglichkeit habe ich um den Ausführungen gerecht zu werden, die Decken nach unten hin aber offen zu lassen?
Vielen Dank