A
anonymus
Guest
Hallo,
ich habe einen Bauantrag für den Umbau einer Scheune zum Wohnhaus gestellt. Nun gibt es Probleme mit dem Bauamt, weil das Brandschutzkonzept nicht im Detail erläutert wurde.
Allgemein zur Scheune:
Das Erdgeschoss der Scheune ist komplett aus Sandstein, und das Obergeschoss sowie eine Giebelwand ist Fachwerk mit einer Boden/Deckelschalung, die erneuert wird. Die Scheune steht in einem Abstand von 1 Meter zu einem anderen Wohnhaus. Die Giebelwand der Scheune zum anderen Wohnhaus hin, ist bereits als Brandwand ausgeführt und bleibt auch so.
Das Bauamt will den Brandschutz speziell in einem "5 Meter-Bereich" über Ecke !?!? erläutert haben.
Hier wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Boden/Deckelschalung mit einer brandhemmenden Farbe angestrichen wird.
Nun sind aber in dem besagten Bereich noch drei Fensteröffnungen, deren Brandschutz undefiniert ist.
1 x Bad, 1 x Waschküche, 1 x Vorratsraum
Reicht es aus, wenn man ausdrücklich erklärt, dass von diesen Räumen aufgrund der Nutzung und auch den Wandaufbauten (Bad: Fachwerk im OG innen mit Fermacell verkleidet und gefliest, Waschküche und Vorratsraum: Wände und Decke im EG massiv) keine Brandgefahr ausgeht?
Diese Behauptung war eigentlich die Überlegung von meinem Architekten und von mir?
Jetzt befürchte ich, dass die Begründung nicht ausreicht.
Müssen evtl. spezielle Fenster eingebaut werden, oder
kann man das auch anders lösen?
Was muss hier von mir erfüllt werden?
Ich bin für jede Idee und jeden Kommentar dankbar.
Grüße aus dem Odenwald
ich habe einen Bauantrag für den Umbau einer Scheune zum Wohnhaus gestellt. Nun gibt es Probleme mit dem Bauamt, weil das Brandschutzkonzept nicht im Detail erläutert wurde.
Allgemein zur Scheune:
Das Erdgeschoss der Scheune ist komplett aus Sandstein, und das Obergeschoss sowie eine Giebelwand ist Fachwerk mit einer Boden/Deckelschalung, die erneuert wird. Die Scheune steht in einem Abstand von 1 Meter zu einem anderen Wohnhaus. Die Giebelwand der Scheune zum anderen Wohnhaus hin, ist bereits als Brandwand ausgeführt und bleibt auch so.
Das Bauamt will den Brandschutz speziell in einem "5 Meter-Bereich" über Ecke !?!? erläutert haben.
Hier wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Boden/Deckelschalung mit einer brandhemmenden Farbe angestrichen wird.
Nun sind aber in dem besagten Bereich noch drei Fensteröffnungen, deren Brandschutz undefiniert ist.
1 x Bad, 1 x Waschküche, 1 x Vorratsraum
Reicht es aus, wenn man ausdrücklich erklärt, dass von diesen Räumen aufgrund der Nutzung und auch den Wandaufbauten (Bad: Fachwerk im OG innen mit Fermacell verkleidet und gefliest, Waschküche und Vorratsraum: Wände und Decke im EG massiv) keine Brandgefahr ausgeht?
Diese Behauptung war eigentlich die Überlegung von meinem Architekten und von mir?
Jetzt befürchte ich, dass die Begründung nicht ausreicht.
Müssen evtl. spezielle Fenster eingebaut werden, oder
kann man das auch anders lösen?
Was muss hier von mir erfüllt werden?
Ich bin für jede Idee und jeden Kommentar dankbar.
Grüße aus dem Odenwald