Bräuchten mal Tipps Danke !

Diskutiere Bräuchten mal Tipps Danke ! im Forum Sanierung allgemein im Bereich - Ein freundliches Hallo an alle, wir haben vor ein altes Haus BJ 1890 zu kaufen. Der geplante Notartermin ist aber bereits nächste Woche !!! Vom...
M

Micha

Guest
Ein freundliches Hallo an alle,

wir haben vor ein altes Haus BJ 1890 zu kaufen. Der geplante Notartermin ist aber bereits nächste Woche !!! Vom Gefühl sind wir uns sicher, das Haus gefällt uns. Heute sagte jedoch ein Bekannter, wenn das Haus keinen Energiepass hat ist es demnächst unverkäuflich. Dies hat uns nochmals angehalten zu googeln und uns über alles mögliche zu informieren.

Vielleicht nochmal zum Haus:
BJ 1890, Fachwerkhaus außen verputzt ( kein sichtbares FW), neue Fenster und Türen, der Dachboden ist mit Folie unterspannt ( zwischen Ziegel und Dachsparren), kein Keller, Dachholz sieht gut aus und offensichtliche Feuchtigkeit an den Wänden ist uns nicht aufgefallen, Haus riecht auch nicht von innen, obwohl es seit ca. 3 Monaten leer steht.

Wir haben jetzt an die Fachleute hier noch folgende Fragen:

Kann uns jemand Tipps geben worauf wir achten sollten und vor allem an welchen Dingen wir gegf. Schäden oder größere auf uns zukommende Sanierungen erkennen können. Z.b. Woran kann man feuchte Wand erkennen, oder einen defekten Sockel ( Moos etc.). Woran kann mann gegf. Schäden an den Balken auf dem Dachboden erkennen ( Schädlingsbefall etc.).

Es gibt doch sicherlich einige offensichtlich erkennbare Dinge.

Vielen Dank im voraus
Kati + Micha
 
In welcher Region seid Ihr?

Kurze Anfrage, in welcher region seid Ihr und wo steht das Objekt der Begierde?

Wäre auch mit einer noch schnelleren Lösung denkbar, wenn Ihr uns einfach anruft, um weitere Details zu erörtern.
Möglich unter: 035872-39461, 035936-45398 oder 0160-7226041.

Grüße Udo
 
Da würde ich im Schweinsgalopp...

...noch mit einem Gutachter durchgaloppieren.

Die Fragen sprengen die Möglichkeiten des Forums.

Sorgt jetzt dafür, daß nicht jeder zweite Satz der nächsten Jahre mit "Hätte..." beginnt.

Grüße

Thomas
 
Hoffentlich...

...hilft es Euch, den aufgezeigten Weg erfolgreich zu beschreiten.
Gebt doch einfach dann mal eine neue Info dazu hier ab.

Abendliche Grüße

Udo
 
ACHTUNG.... überschuldung!!!

Thomas hat recht!

Ein Sachverständiger nimmt für eine erste "Inaugenscheinnahme" weniger als BMW für eine gewöhnliche Inspektion!
Was er ihnen jedoch zu sagen hat erspart unter Umständen mehr als ein Neufahrzeug und damit den Betelgang zur Bank für eine Nachfinanzierung wegen div. Reparaturen!?

gruß jens
 
Tja, Liebe macht halt blind!

Dass könnte man ihnen zugute halten.
Die Frauen fragen bei der Frisur die beste Freundin, die Männer lesen beim neuen Auto x-Fachzeitschriften. Wenn es aber richtig teuer und riskant wie bei einem Haus wird, dann fragen sie kurz vor der Angst hier im Forum. Dies lobt natürlich dieses Forum. Überschreitet aber wie Thomas schon sagte, die Möglichkeiten dieser Einrichtung... leider! Ich kann euch nur nochmals an Herz legen:
1. Fachmann mit ins Haus
2. Die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufes oder Kaufpreisminderung(entsprechend Rep.kosten;Treuhandkonto?) bei verdeckten Mängeln am Fachwerk usw.; versuchen in den Vertrag zu bekommen (beispielsweise innerhalb eines Jahres). Wenn der Verkäufer da ablehnt sollte Vorsicht angesagt sein.

Ich wünsche euch trotzdem viel Glück.

Gruß Marko
 
EnEV 2007

Hallo Micha, Hallo Kati,

der Energiepass war der Prototyp der Testphase aus dem Jahr 2004 zum jetzigen Energieausweis. Statt Hörensagen und Spekulation einen Blick in die EnEv 2007 – mit besonderem Blick bitte auf Absatz 4:

––––––––––
§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

(1) Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, wenn er zugleich Eigentümer des Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt wird. Satz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn

1. an einem Gebäude Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nr. 1 bis 6 vorgenommen oder

2. die Nutzfläche der beheizten oder gekühlten Räume eines Gebäudes um mehr als die Hälfte erweitert wird

und dabei für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 9 Abs. 2 durchgeführt werden. Der Eigentümer hat den Energieausweis der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

(2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat. Satz 1 gilt entsprechend für den Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder beim Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.

(3) Für Gebäude mit mehr als 1000 Quadratmetern Nutzfläche .......

(4) Auf kleine Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf Baudenkmäler ist Absatz 2 nicht anzuwenden.

––––––––––

Wo steht denn das gute Stück, wenn es nicht zu weit ist, kann ich mal einen Blick darauf werfen.

Gruß aus Wiesbaden,

Christoph Kornmayer
 
Thema: Bräuchten mal Tipps Danke !
Zurück
Oben