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Dani
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Hallo,
wir wollen uns ein Wochenendhaus in einem Landsschaftsschutzgebiet kaufen. Nach Auskunft des Landratsamt ist das Wochenendhaus, die Einzäunung und die 2 zusätzliche Schuppen nur geduldet (und manche im Amt plädieren für Abriss).
Das Wochenendhaus war während des 2.ten Weltkrieges und bis ca. 1955 ein Wohnhaus, danach wurde es als festen Wohnsitz aufgegeben und nur noch als 'Sommerresidenz' benutzt. Es hat einen Strom- und Wasseranschluss, eine postalische Adresse (Hausnr. wurde zwischendurch einmal geändert), eine Gebäudebrandversicherung, eine Versitzgrube, eine Holzheizung etc.
Diverse Papiere wie Meldebescheinigungen etc. liegen alle noch vor. Was leider fehlt ist die Baugenehmigung.
Ich möchte diesen Kauf nur tätigen, wenn ich einen Bestandsschutz oder eine nachträgliche Baugenehmigung bekomme, da die 'Abrissfraktion' schon sehr agressiv ist.
Meine Frage ist, hat so ein Gebäude eigentlich nach solanger Zeit keinen Bestandsschutz (Gebäude war den Behörden ja bekannt) oder kann ich nicht eine nachträgliche Baugenehmigung für eine eventuell verloren gegangene beantragen? Interessanterweise sind fragmentarische einfache Baupläne aus damaliger Zeit auch noch verhanden.
Eine weitere Frage, die mir bis jetzt keiner beantworten konnte, seit wann braucht man den Baugenehmigungen auch insbesondere für kleinere Gebäude, Schuppen etc?
Gruß
Dani
wir wollen uns ein Wochenendhaus in einem Landsschaftsschutzgebiet kaufen. Nach Auskunft des Landratsamt ist das Wochenendhaus, die Einzäunung und die 2 zusätzliche Schuppen nur geduldet (und manche im Amt plädieren für Abriss).
Das Wochenendhaus war während des 2.ten Weltkrieges und bis ca. 1955 ein Wohnhaus, danach wurde es als festen Wohnsitz aufgegeben und nur noch als 'Sommerresidenz' benutzt. Es hat einen Strom- und Wasseranschluss, eine postalische Adresse (Hausnr. wurde zwischendurch einmal geändert), eine Gebäudebrandversicherung, eine Versitzgrube, eine Holzheizung etc.
Diverse Papiere wie Meldebescheinigungen etc. liegen alle noch vor. Was leider fehlt ist die Baugenehmigung.
Ich möchte diesen Kauf nur tätigen, wenn ich einen Bestandsschutz oder eine nachträgliche Baugenehmigung bekomme, da die 'Abrissfraktion' schon sehr agressiv ist.
Meine Frage ist, hat so ein Gebäude eigentlich nach solanger Zeit keinen Bestandsschutz (Gebäude war den Behörden ja bekannt) oder kann ich nicht eine nachträgliche Baugenehmigung für eine eventuell verloren gegangene beantragen? Interessanterweise sind fragmentarische einfache Baupläne aus damaliger Zeit auch noch verhanden.
Eine weitere Frage, die mir bis jetzt keiner beantworten konnte, seit wann braucht man den Baugenehmigungen auch insbesondere für kleinere Gebäude, Schuppen etc?
Gruß
Dani