Denkmalgeschüzte Scheune
Hi Sema ,
Das Denkmalschutzrecht ist von den Gerichten "ausgeurteilt".
Wenn die Sanierung eines Denkmals 50% mehr kostet,als ein vergleichbarer Neubau , ist die Sanierung wirtschaftlich nicht zumutbar. Die untere Denkmalschutzbehörde kann die Zumutbarkeit wiederherstellen, indem sie einen Zuschuss zahlt. Gehen Sie zu einem Architekten und lassen Sie sich die Sanierung "kaputtrechnen".
Wenn die Behörde keinen Zuschuss zahlt, ist auch die Auflage weg.
Denkmalschutz ist eine staatliche Aufgabe.
Das Denkmalschutzgesetz schützt nicht nur Sachen (Häuser),sondern auch Eigentümer. Und zwar gleichwertig.
Nehmen Sie sich eine

gute

Anwältin / Anwalt für Baurecht.
Wenn Ihr Abbrissantrag abgelehnt wurde , gehen Sie ins Widerspruchsverfahren und dann stellen Sie beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
Dann gibt es ein Mediationsverfahren.
Kopf hoch und viele Grüße aus Nordhessen.
PS
Nicht das jetzt alle denken ich sei ein Denkmalkiller,ganz im Gegenteil. Mein letztes Bauvohaben ist diese Woche vom Landesamt für Denkmalpflege für den Hess. Denkmalschutzpreis 2008 vorgeschlagen worden.