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Michael27
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Hallo wertes Forum,
nachdem ich bei meinem Haus (Aussenbereich) beide Giebel erneuert habe, erhielt ich vom Bauordnungsamt den "Auftrag" eine Baugenehmigung zu beantragen, da mein Vorhaben wohl nicht genehmigungsfrei sei. -.-
Nun meine Frage:
1. Kann eine Baugenehmigung abgelehnt werden?
Sollte vor dem Erstellen der Baugenehmigung gefragt werden, ob diese überhaupt genehmigungsfähig ist?
Wie kann ich mich absichern, das die beauftragte Baugenehmigung auch umsetzbar ist?
2. Ist es korrekt, das die komplette Statik, Energiebedarfsrechnung (EneV), Abwasser, Löschwasser, etc. beantragt werden muss.
Also vom Umfang her wie bei einem Naubau?
3. Wo liegen die Kosten in etwa für ein EFH?
(Mir ist bekannt das sich die Gebühren nach der HAOI richten, allerdings hätte ich gern mal gewusst, welche Beträge dafür üblich sind.
Besten Dank für alle Antworten.
Frohe Ostern wünscht Michael
nachdem ich bei meinem Haus (Aussenbereich) beide Giebel erneuert habe, erhielt ich vom Bauordnungsamt den "Auftrag" eine Baugenehmigung zu beantragen, da mein Vorhaben wohl nicht genehmigungsfrei sei. -.-
Nun meine Frage:
1. Kann eine Baugenehmigung abgelehnt werden?
Sollte vor dem Erstellen der Baugenehmigung gefragt werden, ob diese überhaupt genehmigungsfähig ist?
Wie kann ich mich absichern, das die beauftragte Baugenehmigung auch umsetzbar ist?
2. Ist es korrekt, das die komplette Statik, Energiebedarfsrechnung (EneV), Abwasser, Löschwasser, etc. beantragt werden muss.
Also vom Umfang her wie bei einem Naubau?
3. Wo liegen die Kosten in etwa für ein EFH?
(Mir ist bekannt das sich die Gebühren nach der HAOI richten, allerdings hätte ich gern mal gewusst, welche Beträge dafür üblich sind.
Besten Dank für alle Antworten.
Frohe Ostern wünscht Michael