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Nicole11
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Wie gut, dass ich auf euch gehört habe und vor Kauf den Termin beim Bauamt hatte. Ihr hattet wohl recht, dass die Bau- und Planungsrechtliche Situation sich eher schwierig gestaltet, was den Ausbau der Scheune angeht. Nun haben wir allerdings erst mal noch ein anderes Problem, bei dem wir nicht so genau wissen, wie wir damit umgehen sollen:
Die jetzigen Besitzer haben vor 35 Jahren einen Teil der Scheune mit Mauerwerk abgetrennt, einen separaten Zugang von Außen gelegt, zur Grundstücksgrenze ein Fenster aus Glasbausteinen eingebaut und das ganze unterschiedlich genutzt, vorrangig als Nebenküche, Lagerraum und Überwinterungsort für Pflanzen etc.. Vor vier Jahren haben sie sich dann entschieden, diesen Raum dem allgemeinen Wohnraum hinzuzufügen und zwei Durchbrüche vom Haupthaus dahin gemacht. Es ist eine schöne Küche enstanden, die nun auch ein Fenster zum Innenhof hat. Die Küche ist 24m² groß und ca. 2,80m hoch, also mehr als 30m³ umbauter Raum. Wenn ich die Landesbauordnung richtig verstehe, hätte die Nutzungsänderung und die Wohnraumerweiterung baurechtlich beantragt werden müssen. Dies ist nicht geschehen.
Was jetzt? Kann man nachträglich eine Baugenehmigung erhalten? Bei unserem Termin auf dem Bauamt haben wir natürlich nicht erwähnt, dass die Scheune schon teilweise ausgebaut ist. Wenn wir das richtig verstehen, erfüllt zumindest die Küche eine wichtige Bedingung: der Mindestabstand von 6m zu den anderen Nebengebäuden ist gegeben (Brandüberschlag). Das Fenster aus Glasbausteinen nach hinten zur Grenze könnte evtl. ein Problem sein, oder? Das Gesamte Grundstück liegt an einem alten Viehtriebgässchen, dass 2m breit und dadurch vom Nachbargrundstück getrennt ist. Das Haus verfügt an dieser Grenzseite über viele kleine Lichtöffnungen aus Glasbausteinen. Dort war früher u.a. eine Milchküche mit Öffnung zum Rausverkauf.
Hat hier jemand Erfahrung wie nachträgliche Genehmigungsverfahren ablaufen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Küche zurück gebaut werden muss?
Wir hatten da noch einen Gedanken: Wo kann man prüfen, welche Nutzungsdefinitionen für ein Grundstück und die darauf befindlichen Gebäude eigentlich bestehen? Es muss doch irgendwo definiert sein, welches Gebäude welche Funktion hat, nur diese Info kann doch Grundlage für die Rechtsicherheit eines Gebäudes haben! Oder?
Das Foto zeigt die Küche von Außen im Scheunenabschnitt. Rechts in weiß das Haupthaus.
Beste Grüße
Nicole