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Paul Wolf
Guest
Hallo Zusammen!Meine Familie und ich beabsichtig(t)en im Außenbereich zu bauen. Warum Außenbereich = Die Situation ist so, dass wir derzeit in einer ehem. Ferienwohnung wohnen, die zu unserer Pension(FeWO und Zimmer) gehört. Diese wurde von meinen Eltern einst vom Bauernhof(Bruchsteinmauern) zur Pension umgebaut, viel Arbeit, Zeit und Geld investiert, sodass wir hier eigtl. keine Möglichkeiten haben, unsere kleine Wohnung zu erweitern. So waren wir heute mit einigen Plänen beim Kreisbaumeister, welcher uns gleich eine Absage erteilte mit dem Verweis auf das BauGB, Außenbereich ohne Flächennutzungsplan. Nun suchen wir natürlich nach dem letzten Strohhalm, da wir ja auf Grund der Pension nicht aus unserem Weiler wegkönnen. Fakt ist: Wasser und Abwasserfrage sind geklärt. Nun meine Frage: Welche möglichen "Hintertürchen" könnte es für uns geben, vor allem zu folgenden Stichpunkten: § 22 BauGB Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen, Gleichbehandlungsgrundsatz (Meine Tante durfte 1978 auch bauen, ohne vollbiologische Kleinkläranlage, ohne Landwirtschaft) Sonstige Ausnahmen? (Wir betreiben neben der Pension auch noch eine Outdoor-Agentur sowie eine Hundeschule, evtl. fällt jemand hierzu eine "Ausnahme" ein. Schon mal vielen Dank für alle Antworten!!!!! Paul