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Jean2
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Das Wasseramt möchte ein Fachwerkhaus mit zwei Vollgeschossen berechnen (Baukostenzuschuß bei Antrag auf Wasserversorgung). Dazu wird auf die BauO §87 verwiesen und erklärt, dass keine Mindesthöhe für dieses Haus zu berücksichtigen wäre, auch nach Rücksprache mit dem Bauamt.
Hier steht aber: "(2) Solange § 20 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gelten Geschosse als Vollgeschosse, wenn deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und sie über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben..."
Ich bin mir nicht ganz sicher, was "im Mittel über 1,60m..." heißt, aber ich vermute, dass alles, was sich über 1,60 der Geländeoberfläche befindet, als "Geschoss" gilt und durch die Mindesthöhe 2,30m, die Voraussetzungen für ein "Vollgeschoss" erfüllt sind.
Da sich das fiktive Obergeschoss in einer Höhe von ca. 2,80m über der Geländeoberfläche befindet, jedoch keine Raumhöhe von 2,00m erreicht (Abmessung Deckenbalken/Fußboden), kann dieses m. E. nicht als "Vollgeschoss" ausgelegt werden, oder liege ich in meiner Denke falsch?
Hier steht aber: "(2) Solange § 20 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung zur Begriffsbestimmung des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist, gelten Geschosse als Vollgeschosse, wenn deren Deckenoberfläche im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und sie über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben..."
Ich bin mir nicht ganz sicher, was "im Mittel über 1,60m..." heißt, aber ich vermute, dass alles, was sich über 1,60 der Geländeoberfläche befindet, als "Geschoss" gilt und durch die Mindesthöhe 2,30m, die Voraussetzungen für ein "Vollgeschoss" erfüllt sind.
Da sich das fiktive Obergeschoss in einer Höhe von ca. 2,80m über der Geländeoberfläche befindet, jedoch keine Raumhöhe von 2,00m erreicht (Abmessung Deckenbalken/Fußboden), kann dieses m. E. nicht als "Vollgeschoss" ausgelegt werden, oder liege ich in meiner Denke falsch?