Gurundsätzlich...
...kann nicht jedes alte Haus unter Denkmalschutz stehen, nur weil es alt ist. Um so älter, um so Denkmal? Das wäre nichts als die Anbetung der Asche.
Vielmehr sollen und müssen diejenigen Bauwerke unter Denkmalschutz stehen, die über das pure Alter hinaus eine besondere Aussage haben. Und das kann manchmal bei einen Bauwerk der 1970er Jahre zutreffen, und einem vermurksten Konglomerat mit den Wurzeln um 1700 eben nicht.
"Alter geht vor Schönheit" ? Das stimmt eher selten, bei Häusern wie bei Menschen.
Letzendlich: Geklagt über einen Abriss ist schnell. Aber nur Wenige ( und vorallem weniger Wenige, als es alte Häuser gibt), können es sich leisten die 2- oder 4fache Bausumme eines akzeptablen Neubaues auf den Tisch zu legen, um die liebenswerten Eigenheiten eines morbiden alten Schätzchens wieder zu beleben. Und noch weit weniger wollen UND können neben der Erwerbststätigkeit für +/- 10 Jahre auf dem eignen Hausbau stehen.
Grüße
Thomas