AKRP: Fertighausskandal im Kreis Bad Kreuznach

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"Die
Deregulierung im Planungs- und Bausektor hat unübersehbare Schattenseiten", so
der Präsident der Architektenkammer Günther Franz: "Seit der letzten
durchgreifenden Novelle der Landesbauordnung hat der Verbraucherschutz durch
einige, im Zeichen der Deregulierung eingeführte Neuerungen spürbar gelitten.
Das zeigt sich einmal mehr im Fall mängelbehafteter Fertighäuser im Kreis Bad
Kreuznach." Demnach hat ein konventioneller Fertighausanbieter 25 Fertighäuser
als Einfamilienhäuser errichtet, die allesamt nicht standsicher sind. Zudem
wurden Baustoffe verwendet, denen die Zulassung fehlt.



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<img alt="Fertighausskandal, Bauschäden, Fertighaus, Pfusch am Bau, Bauschaden, Baumängel, Verbraucherschutz am Bau, Fertighäuser, Fertighausbauer, Fertighausbau, Standsicherheit, Bauvorschriften" src="http://www.baulinks.de/webplugin/2003/i/0273-kabel1.jpg" border="1" vspace="2" width="400" height="215">

<small>Foto: Kabel 1 (siehe

Meldung vom 20.3.2003
)</small>

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Verwaltungsvereinfachung und Verschlankung von Bauvorschriften
führt immer wieder auch zu erheblichen Problemen gerade für private Bauherren.
Der öffentlich bestellte Bauleiter ist 1998 beispielsweise durch die
Novellierung der Landesbauordnung weggefallen. Seine Aufgabe war es bis dato,
die Bauausführung zu überwachen und damit auch für die Einhaltung aller
Bauvorschriften Sorge zu tragen. Gerade im Fall von Komplettangeboten, bei denen
die Planung nicht von der Bauausführung getrennt ist, kann das - im Einzelfall
gegebenenfalls gepaart mit krimineller Energie - für den Verbraucher Existenz
bedrohende Folgen haben. Das Land Nordrhein-Westfalen übrigens, das den
öffentlich bestellten Bauleiter einige Jahre zuvor ebenfalls abgeschafft hatte,
hat ihn bei der nächsten Novelle seiner Landesbauordnung aus gutem Grund gleich
wieder eingeführt.



Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz weist daher erneut auf die
Bedeutung eines unabhängigen Sachwalters der Bauherren hin, wie es der Architekt
traditionell ist. Fällt diese Funktion weg, zum Beispiel bei vermeintlich Kosten
günstigen Komplettangeboten, bleibt es dem Laien, dem Bauherren überlassen, die
vertragsgemäße und gesetzeskonforme Ausführung seines Traumhauses durchzusetzen.
Dass er damit gegenüber dem fachlich besser informierten Anbieter im Zweifel in
der viel schwächeren Position ist, liegt auf der Hand. Kommt es dann, wie im
Fall der nicht standsicheren Fertighäuser im Kreis Bad Kreuznach wohl geschehen,
zu gravierenden Mängeln und geht der Anbieter gar in die Insolvenz, so laufen
alle privatrechtlichen Ansprüche des Bauherren ins Leere. Architekten haben
aufgrund ihrer Berufsordnung Berufshaftpflichtversicherungen, die bei
Schadensfällen in Anspruch genommen werden können. Dieses Sicherungsnetz für
Bauherren entfällt beim Komplettanbieter und der geschädigte, zuweilen hoch
verschuldete Bauherr bleibt mit Existenz bedrohenden Problemen zurück.



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