M
Matthias
Guest
Hallo!
Ich habe ein altes Haus aus der Gründerzeit mit Stuckfassade.
Im Erdgeschoss auf der Fassadenseite wurde durch einen Stukkateur schadhafter Bossenputz erneuert. Bereits wenige Monate nach Fertigstellung waren an der Oberfläche Salzausblühungen erkennbar. Den Handwerker habe ich wiederholt darauf hingewiesen. Nach ca. einem Jahr kam es zu ersten Ablösungen und Blasenbildung im Putz . Ich musste leider einen Rechtsanwalt einbeziehen, da der Handwerker völlig uneinsichtig war. Ein außergerichtliches Gutachterverfahren hat dann nach ca. 3 Jahren die handwerklichen Fehler (durch belassenes versalzenes Mauerwerk) bestätigt. Wie sieht es nun mit der Gewährleistung aus? Verlängert sich die Gewährleistungsfrist? Eigentlich müsste ich doch 5 Jahre Anspruch auf eine Mängelfreie Fassade haben???
Ich habe ein altes Haus aus der Gründerzeit mit Stuckfassade.
Im Erdgeschoss auf der Fassadenseite wurde durch einen Stukkateur schadhafter Bossenputz erneuert. Bereits wenige Monate nach Fertigstellung waren an der Oberfläche Salzausblühungen erkennbar. Den Handwerker habe ich wiederholt darauf hingewiesen. Nach ca. einem Jahr kam es zu ersten Ablösungen und Blasenbildung im Putz . Ich musste leider einen Rechtsanwalt einbeziehen, da der Handwerker völlig uneinsichtig war. Ein außergerichtliches Gutachterverfahren hat dann nach ca. 3 Jahren die handwerklichen Fehler (durch belassenes versalzenes Mauerwerk) bestätigt. Wie sieht es nun mit der Gewährleistung aus? Verlängert sich die Gewährleistungsfrist? Eigentlich müsste ich doch 5 Jahre Anspruch auf eine Mängelfreie Fassade haben???