damnum

  1. F

    Bundesfinanzministerium will das Damnum retten

    Der Immobilienverband IVD sieht eine hohe Chance, dass - zumindest für das Jahr 2005 - die steuerliche Sofortabzugsfähigkeit des Damnums erhalten bleibt. "Offenbar bereiten das Bundesfinanzministerium und die Länder ein Schreiben der Finanzverwaltung vor, das eine schonende Übergangsregelung...
  2. F

    Wie geht es weiter mit dem Damnum?

    Seit dem 1.1.2005 können Damnen nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist eines Darlehens höchstens 5 Jahre beträgt. Dies ist das Ergebnis der Neuregelegung des §11 EStG. "Das jetzt vorliegende Ergebnis des Gesetzes dürfte von der Finanzverwaltung sicherlich...
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