Späterer Denkmalschutz

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haastob

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Hallo Liebe Community :)

ich bin neu in dem Gebiet Fachwerkhaus, weil ich mir mti meiner Partnerin überlegt habe, das alte Fachwerkhaus (wohl so um 1750) auf dem Grundstück meiner Schwiegereltern zu sanieren. Wir sind auch grad schon dabei uns einen passenden Partner auszusuchen. Nun kam mir jedoch eine Frage bzgl. des Denkmalschutzes auf:

Es war vor ca. 10 Jahren wohl mal jemand da und hat entschieden, dass das Haus nicht unter Denkmalschutz gestellt wird ( Es wurde von außen recht hässlich verkleidet und der Zustand sieht dementsprechend schlecht aus. Also optisch). D.h. für mich Stand jetzt ich darf "damit machen was ich will". Wir wollen natürlich den Charakter des Hauses erhalten, allerdings haben wir so mehr Freiräume. Jetzt habe ich nur Angst, dass in 3 Jahren jemand kommt und sagt "jetzt sieht es aber toll aus, wir stellen es unter Denkmalschutz. Und übrigens das, das und das muss geändert werden." Ist dies möglich oder haben wir dann eine Art Bestandsschutz?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe :)
 
Denkmalschutz

Falls das Haus später unter Denkmalschutz gestellt werden sollte, haben sie Bestandsschutz so weit ich weiß. Der Bestandsschutz steht jedoch nicht im Denkmalschutzgesetz
https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/grundlagen/gesetzliche-grundlagen/

Unser Haus war auch erst später unter Schutz gestellt worden, wir haben aber jetzt bei der erneuten umfangreichen Sanierung keinerlei Auflagen bekommen zu bereits vorhandenen Umbauten. Bei uns waren mehrere Dachflächenfenster eingebaut worden, die nach heutigem Verständnis nicht mehr genehmigungsfähig wären. Es hat ein halbes Jahr gedauert bis die Denkmalrechtliche Genehmigung erstellt war. Wenn weitere genehmigungspflichtige Bauarbeiten notwendig sind, dürfte dies nicht weiter ein Problem sein. In der Zeit konnten wir in Absprache mit dem Sachbearbeiter jedoch bereits Verkleidungen abbauen und weitere Vorarbeiten durchführen, die nicht den historischen Bestand betrafen.

Nach abgeschlossenen Bauarbeiten sollte kein Problem mehr bestehen. Eine gewisse Gefahr könnte nur während der Bauzeit auftreten, wenn sich dann zeigt, dass schutzwürdige Bausubstanz vorhanden ist. Da das Denkmalamt jedoch vor 10 Jahren bereits das Gebäude untersucht hat, sollte diese Gefahr gering sein.

Denkmalschutz kann aus steuerlichen Gründen interessant sein, ebenso wie eine KfW-Förderung bedeutend einfacher zu bekommen ist. Auf der anderen Seite kann eine Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt einen Vorteil haben. Sie haben einen Ansprechpartner haben, der ihnen bis zu einem gewissen Grad als Berater helfen kann.
 
Denkmal

wird nicht jedes Haus, das alt ist.
Was willst du jetzt wissen?
Kein Mensch geht los und sagt, das Haus gefällt mir, das ist jetzt unter Denkmalschutz.
Es gibt Richtlinien die eingehalten werden Und festlegen wann welches Haus geschützt werden soll.
Ich würde mich zuerst über die Vergangenheit des Hauses informieren.
Und wenn eh schon festgestellt wurde, kein Denkmalschutz, warum dann die Frage?

Also ruhig Blut ;-)

Klaus
 
Antwort

Ersteinmal vielen Dank Historia für die konstruktive Antwort :). Es geht mir bei dem Gebäude weniger um Steuerersparnise oder KfW-Förderungen, sondern mehr darum aus etwas runtergekommenen, (auch durch eigene Arbeit) ein schönes Zuhause zu schaffen, bei dem meine Freundin (und bald Frau :)) etwas mit dem Gebäude verbindet, da es seit jeher in Familienbesitz ist. Ich möchte dabei jedoch weniger zeit mit Absprachen verbringen und meine persönlichen Ideen freien Raumen geben.

Das Haus um das es geht war der urspüngliche Hof, aufgrund dessen die Ortschaft mit heute ca. 180 Einwohnern überhaupt erst enstanden ist. Meine Schwiegermutter hatte damals die Personen vom Denkmalschutz nicht in das Haus gelassen und von außen sieht das Gebäude tatsächlich nicht sehr "schützenswert" aus. Es birgt in meinen Augen allerdings sehr viel potenzial und deshalb war die Sorge, dass wenn es von außen wieder super aussieht und die historische Geschichte dazu kommt, es zum Denkmalschutz wird und ich evtl. Renovierungen rückgängig machen müsste. Ich habe Leider von dem zusändigen Sachbearbeiter vom Landkreis nur eine extrem Schwammige Aussage bekommen.
 
Denkmal

Die Vorbesitzer in meinem Haus habe dieses Mitte der Siebziger ausgebaut und auch die Scheune in den Wohnbereich eingebunden. Da sie auch das Haus schön von außen instandgesetzt haben, ist die Stadt erst darauf gekommen das Haus unter Denkmalschutz zu stellen. Es gab dabei keine rückwirkenden Auflagen. Auch jetzt habe ich nur wenige kritischen Anmerkungen von Seite der Behörde bekommen. Auch waren eher moderne als "historisierende" Elemente für gut befunden worden.

Wo wirklich kritische Punkte angesprochen wurden, war es eher der Versuch alte Baumaterialien und Konstruktionen im Haus zu erhalten. Z.B. die alten eichenen Dachsparren wurden erhalten, obwohl der Zimmermann dann etwas größer dimensionierte Balken daneben gelegt hat. In einem Raum waren die Dielen dann doch zu schlecht und konnten damit auch Problemlos ausgetauscht werden. In anderen Räumen konnte ich sie aufarbeiten.

Für mich war die Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt ein Gewinn. Auf der anderen Seite ist bei uns in Baden-Württemberg eine parallel Struktur die manchmal behindert. Auf der einen Seite die untere Denkmalbehörde, in meinem Fall die Stadt und die mittlere Denkmalbehörde von denen es in Baden-Württemberg vier gibt. Da muss sich die Verantwortliche der Stadt immer mit der Gebietsreferentin der mittleren Ebene abstimmen. Das kostet Zeit und verlängert auch die Entscheidungsfindung.

Wenn sie aber die Behörde informiert haben, ist von ihrer Seite alles richtig und sie können sicher sein, dass auch später keine Forderungen kommen.

Ausgenommen sie finden hinter der Fassade das Kleinod, das es in ihrer Region sonst nirgendwo gibt ... Dann wäre es sinnvoll trotzdem wieder auf die Behörde zuzugehen. Aber da müssten in ihrem Bauernhof schon Reste einer frühmittalterlichen Burg oder eines römischen Gutshofs zu finden sein :)
 
Bei...

...umfassenden Arbeiten werdet Ihr einen Bauantrag stellen müssen. Klärt mir einem Architekten ab, was antragspflichtig ist, und lasst diesen den Bauantrag stellen.

Dieser Antrag passiert automatisch auch den Tisch der Denkmalbehörde, die sich allerhöchstwahrscheinlich nicht einmischen wird, da kein Denkmal.

Damit befindet Ihr Euch auf der sicheren Seite. Zudem ist ein fachkundiger Blick von Außen immer vorteilhaft, um Prioritäten und Bauabläufe zu sortieren. Pure Laienbauten zeigen aus meiner Sicht viele vermeidbare Fehler und zusätzliche Kosten durch Rückbauten / Abänderungen und auch vermeidbar hohen Zeitaufwand. Für eigenes Schaffen bleibt noch mehr als genug Raum.

Viel Erfolg wünscht

Thomas
 
Thema: Späterer Denkmalschutz
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