A
albrecht
Guest
Nachdem hier so viele kompetente Fachleute unterwegs sind, traue ich mich eine Frage zu stellen.
Ich skizziere den Fall kurz:
- Hauskauf (BJ 1950) vor 5 Jahren
- Dachsanierung (Balken und Sparren blieben stehen) mit Aufsparrendämmung vor 3 Jahren
- Vor zwei Jahren haben wir dann Hausbock entdeckt.
- Inzwischen ist klar, dass wir sanieren müssen, Fachmann hat das Dach begutachtet.
- Der Hausbockbefall (in Balken und Sparren) ist schon fortgeschritten.
Jetzt die Frage:
Wer haftet? Gibt es eine rechtlich verbindliche Vorschrift, nach welcher der Dachdecker (=verantwortlich ausführender Betrieb - es gab keinen Bauleiter) den Dachstuhl vorher untersuchen muss? (Hat er nicht gemacht!) Wenn er den Befall nicht erkennt, ist das dann wenigstens leichte Fahrlässigkeit?
(Ich habe irgendwo gelesen, der Dachdecker müsste die Balken /Sparren zumindest anbeilen, um Befall auszuschließen. ... Die Quelle dazu finde ich nicht mehr.)
Kennt ihr irgendwelche Rechtsvorschriften, z.B. Bauverordnung?
Lohnt es sich nach eueren Erfahrungen, vor Gericht zu gehen?
Ach ja, noch eine letzte Sanierungsfrage: Ich habe gehört, man könnte auch mit (südamerikanischen Grab-?)Wespen sanieren. Deren Larven würden die Hausbocklarven fressen. (Einsatz in Kirchensanierungen)
Was ist davon zu halten? Ist das evtl günstiger als Heißluft?
Danke, danke, danke schon mal im Voraus
Vielen Dank schon mal.
Ich skizziere den Fall kurz:
- Hauskauf (BJ 1950) vor 5 Jahren
- Dachsanierung (Balken und Sparren blieben stehen) mit Aufsparrendämmung vor 3 Jahren
- Vor zwei Jahren haben wir dann Hausbock entdeckt.
- Inzwischen ist klar, dass wir sanieren müssen, Fachmann hat das Dach begutachtet.
- Der Hausbockbefall (in Balken und Sparren) ist schon fortgeschritten.
Jetzt die Frage:
Wer haftet? Gibt es eine rechtlich verbindliche Vorschrift, nach welcher der Dachdecker (=verantwortlich ausführender Betrieb - es gab keinen Bauleiter) den Dachstuhl vorher untersuchen muss? (Hat er nicht gemacht!) Wenn er den Befall nicht erkennt, ist das dann wenigstens leichte Fahrlässigkeit?
(Ich habe irgendwo gelesen, der Dachdecker müsste die Balken /Sparren zumindest anbeilen, um Befall auszuschließen. ... Die Quelle dazu finde ich nicht mehr.)
Kennt ihr irgendwelche Rechtsvorschriften, z.B. Bauverordnung?
Lohnt es sich nach eueren Erfahrungen, vor Gericht zu gehen?
Ach ja, noch eine letzte Sanierungsfrage: Ich habe gehört, man könnte auch mit (südamerikanischen Grab-?)Wespen sanieren. Deren Larven würden die Hausbocklarven fressen. (Einsatz in Kirchensanierungen)
Was ist davon zu halten? Ist das evtl günstiger als Heißluft?
Danke, danke, danke schon mal im Voraus
Vielen Dank schon mal.