Dachdecker hat Hausbock übersehen - wer haftet?

Diskutiere Dachdecker hat Hausbock übersehen - wer haftet? im Forum Schädling im Haus im Bereich - Nachdem hier so viele kompetente Fachleute unterwegs sind, traue ich mich eine Frage zu stellen. Ich skizziere den Fall kurz: - Hauskauf (BJ...
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albrecht

Guest
Nachdem hier so viele kompetente Fachleute unterwegs sind, traue ich mich eine Frage zu stellen.

Ich skizziere den Fall kurz:
- Hauskauf (BJ 1950) vor 5 Jahren
- Dachsanierung (Balken und Sparren blieben stehen) mit Aufsparrendämmung vor 3 Jahren
- Vor zwei Jahren haben wir dann Hausbock entdeckt.
- Inzwischen ist klar, dass wir sanieren müssen, Fachmann hat das Dach begutachtet.
- Der Hausbockbefall (in Balken und Sparren) ist schon fortgeschritten.

Jetzt die Frage:
Wer haftet? Gibt es eine rechtlich verbindliche Vorschrift, nach welcher der Dachdecker (=verantwortlich ausführender Betrieb - es gab keinen Bauleiter) den Dachstuhl vorher untersuchen muss? (Hat er nicht gemacht!) Wenn er den Befall nicht erkennt, ist das dann wenigstens leichte Fahrlässigkeit?
(Ich habe irgendwo gelesen, der Dachdecker müsste die Balken /Sparren zumindest anbeilen, um Befall auszuschließen. ... Die Quelle dazu finde ich nicht mehr.)

Kennt ihr irgendwelche Rechtsvorschriften, z.B. Bauverordnung?
Lohnt es sich nach eueren Erfahrungen, vor Gericht zu gehen?

Ach ja, noch eine letzte Sanierungsfrage: Ich habe gehört, man könnte auch mit (südamerikanischen Grab-?)Wespen sanieren. Deren Larven würden die Hausbocklarven fressen. (Einsatz in Kirchensanierungen)
Was ist davon zu halten? Ist das evtl günstiger als Heißluft?

Danke, danke, danke schon mal im Voraus

Vielen Dank schon mal.
 
Eigentümer ist verantwortlich

Hessische Bauordnung (HBO) vom 18. Juni 2002, GVBl. 2002, Nr. 14, S. 274, zuletzt geändert am 28. September 2005:

"§ 12 Schutz gegen schädliche Einflüsse

Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, Einflüsse der Witterung, pflanzliche oder tierische Schädlinge oder durch andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren, unzumutbare Nachteile oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Grundstücke müssen für bauliche Anlagen entsprechend geeignet sein."

Dafür steht der Eigentümer gerade.

Ob es einem Dachdecker abverlangt werden kann, diese Obacht des Eigentümers zu übernehmen oder einen Hausbockbefall zu erkennen, darf man getrost in Frage stellen, wenn es auch der Eigentümer über 5 lange Jahre nicht gemerkt hat. Der Eigentümer hat ja die Möglichkeit im Zuge der Bauunterhaltung durch eine regelmäßige sachgerechte Prüfung Schäden im Vorfeld rechtzeitig zu erkennen. Die Holzbaukonstruktion könnte natürlich auch "nicht baubestimmungegemäß" errichtet worden sein. Das richtet sich dann gegen den Voreigentümer von dem die Verantwortung übernommen wurde.

Wenn es ein schwerwiegender Schaden wäre, hätte es während des Umdeckens beim Nageln eine auffällige Staubentwicklung gegeben. Daher möchte ich erst mal anraten, den Befall auch genauestens nachweisen und daraufhin bewerten zu lassen. Wenn Ausführender = Gutachter ist, darf mann einen Interessenskonkflikt als stark hinderlich annehmen.

Auf jeden Fall ist überhaupt keine Panik angesagt, denn Hausbocklarven fressen i.d.R. langsam und es dauert immer viele Jahre und Jahrzehnhte, bis ein massiver Schaden angerichtet ist. Insoweit haben Sie vermutlich jetzt immer noch genügend Zeit zum Überlegen...

Ihre letzte Sanierungsfrage: Es gibt ganz natürliche und zudem einheimische Fraßfeinde des Hausbocks, allerdings mehr draußen und weniger im Gebäude, weshalb sich der Hausbock ja als Kulturfolger dorthin ins Sichere verzogen hat. Also, diese Variante steht Ihnen leider nicht zur Verfügung. Alle Versuche dazu sind bisher gescheitert. Die Kosten der bisherigen (wirkungslosen) Versuche würden Sie ohnehin schnell davon abhalten. Siehe dazu:

http://www.holzfragen.de/seiten/biol holzschutz.html

Viele Grüße
Hans-Joachim Rüpke
 
Thema: Dachdecker hat Hausbock übersehen - wer haftet?

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