DENKMALSCHUTZ / Was geht was nicht?

Diskutiere DENKMALSCHUTZ / Was geht was nicht? im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo liebes Forum, wir sind froh das wir diese Forum gefunden haben. Für eine paar Tipps wären wir echt dankbar. Wir sind seit kurzem...
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Herr und Frau MühlenMüller

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Hallo liebes Forum,

wir sind froh das wir diese Forum gefunden haben. Für eine paar Tipps wären wir echt dankbar.

Wir sind seit kurzem Eigentümer einer denkmalgeschützten Imobilie. Es gibt nun einige Dinge zu tun und unsere Fragen sind folgende:

Welche Rechte hat den der örtlich Denkmalschutz?
Darf der einfach so ins Wohnhaus?
Wir müssten mal streichen, brauchen wir dafür eine Genehimgung? Auch möchten wir mal die Dusche und die Toilette auswechseln?

Um ein wenig sicherer zu sein wäre es prime Eure Einschätzung zu erhalten, oder gibt es hier auch eine Richtlinie.

Vielen Dank schon einmal.

Die Müllers
 
Das Denkmalschutzgesetz ...

... ist sehr allgemein gehalten. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zu kooperieren und alle Vorhaben offen anzusprechen.

Sie sollten mit der U. DmsB klären (schriftlich), worauf sich der Denkmalschutz ganz konkret bei Ihrer Immobilie bezieht und bei welchen baulichen Veränderungen/Sanierungen/Modernisierungen er berücksichtigt werden muss.

Neben den Rechten der Behörde gibt es auch Verpflichtungen und auch finanzielle Unterstützung, die Sie ggf. in Anspruch nehmen können.

Wo befindet sich Ihre Immobilie?
 
"Oh Gott, dann darf man ja nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen!"

Hallo Müllers,

"Oh Gott, dann darf man ja nicht mal einen Nagel in die Wand schlagen!" - solche Sprüche haben wir bei unserem Haus immer wieder gehört. Und das ist - fast immer - Blödsinn.

Wie Will Pickartz schreibt hängt es sehr davon ab, was genau bei Eurem Haus schützenswert ist: Wenn auf Eurem 300 Jahre altem Lokus schon Goethe gesessen und geschrieben hat, wird der Austausch kritischer gesehen als wenns sich um einen 50 Jahre alte Standard-Pott handelt ;-)
Und was genau wollt Ihr streichen? Innenwände sind fast immer unkritisch (alte Holzverkleidungen, Tapeten etc. könnten schützenswert sein!), die Fassade lila anzumalen ist hoffentlich nicht zulässig (... wurde um die Ecke bei einem Haus unter Ensembleschutz gemacht, gruselig!).

Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, halbwegs gut vorbereitet in die Sprechstunde der unteren Denkmalschutzbehörde zu gehen. Und von Mensch zu Mensch zu besprechen, welche Ideen wir haben, was wir beachten sollen und was wir besser nicht machen sollten. Man hört immer mal wieder dass das nicht klappt, das dürfte aber an beiden Seiten liegen.

Nach den Besprechungen in der Sprechstunde und Terminen vor Ort haben wir dann die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für unsere doch recht weitgehenden Maßnahmen formlos beantragt und sehr schnell schriftlich genehmigt bekommen.

Alles Gute und viel Spaß mit Eurem Denkmal!

Dirk
 
Prima, Danke für die Unterstützung, dann werden wir mal mit den Gesprächen anfangen.
 
Denkmalschutz

Fam Müller


Immer daran denken: nur das geschriebene Wort zählt. JEDE Absprache und JEDES Gespräch dokumentieren und möglichst gegenzeichnen lassen. Was das Denkmalamt sagt, hat vor Gericht oder bei Streitigkeiten keinerlei Wert, geht es hart auf hart, zählen Daten und Fakten.
Es gibt hier im Forum einige Erfahrungsberichte von genervten Bauherren, die bei Angestelltenwechsel einige böse Überraschungen erlebten. Da wurden Absprachen über den Haufen geworfen, Zugeständnisse gab es nicht mehr und am Ende wurde das Bauprojekt zur Nervensache...


Andreas
 
Es sind eigentlich keine Renovationsverhinderer, sondern eher Renovationsberater mit Mitspracherecht. Wenn beide Seiten verstehen, warum die andere Partei was will, geht es meistens ganz gut. Schriftliche Protokolle und Zusagen sind trotzdem ein Muss.
 
Thema: DENKMALSCHUTZ / Was geht was nicht?

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