Denkmalschutz

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Fachwerk.Kotten

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Hallo, ich habe hier auch viel über den Denkmaschutz gelesen. Das von mir schon häufiger erwähnte Fachwerkhaus aus dem Jahr 1783 steht nicht unter Denkmalschutz und meine Befürchtungen, dass das Haus abgerissen werden könnte, weil an dessen Standortumgebung ein grosses Industriegebiet entstehen soll, ist nicht gering. Nun regte ich beim Denkamamt an, das Haus unter Schutz zu stellen. Die Behörde lehnte mit folgenden Begründungen ab:
- Der jetztige Eigentüner hat kein Interesse an einer Unterschutzstellung.
- Es soll nach dem damaligen Bestitzerwechsel (umfangreiche) bauliche Veränderungen geben haben.
- Es soll schon zweimal gebrannt haben.
Von aussen sieht der Kotten noch so aus, wie ich das Haus seit Kindheit kenne (eine Aussenwand ist abgeändert worden, die liesse sich aber sicher wieder rückbauen; bauliche Veränderungen im Haus habe ich nie "besichtigen" können). Sollte es in der Tat mal gebrannt haben, dann wurden auch diese Schäden gut beseitigt.
Dürfen dem Denkmalamt diese drei fadenscheinigen Begründungen ausreichen, um ein Haus nicht unter Schutz zu stellen? Ich möchte mal ein denkmalgeschütztes Haus sehen, dass nach so vielen Jahren (wie eben dieses) noch im Originalzustand, nie baulich verändert bzw. renoviert wurde und in dem es (auch früher) nie gebrannt hätte ... Und muss der Eigentümer die Einwilligung zum Denkmalschutz geben, oder reicht es wirklich aus, zu sagen, "ich will nicht" ...
Mich dünkt, dass es da ganz andere Himtergründe gibt (neues Industriegebiet, in dem der Kotten einfach im Wege steht?)
Ich bin auf Ihre Meinungen und Erfahrungen sehr gespannt. Danke.
 
Es kommt darauf an,

ob das Gebäude ein Baudenkmal bzw. Kulturdenkmal darstellt, an dessen Erhaltung ein derart hohes öffentliches Interesse besteht, so dass demgegenüber das Interesse des Eigentümers an der unbeschränkten Nutzung zurückstehen muß.Nähere kann man nachlesen bei Wikipedia. Der Artikel unter dem Stichwort " Denkmalschutz " ist durchaus allgemeinverständlich.
 
wenn

es unter Denkmalschutz gestellt wird und dann trotzdem verfällt, nützt es keinem etwas. Hier würde wohl nur ein Besitzerwechsel eine Änderung bewirken - siehe Forumsbeitrag weiter unten. Diese Scheune wurde übriegens auf Antrag des Eigentümers wieder aus dem Denkmlschutz herausgenommen und abgerissen.
 
zu 134452

Auch wenn die Meinung eines Laien sicher nicht so gewichtig ist, finde ich, dass es Wert hat, das unter Schutz stellen zu lassen. Es ist ein Kotten aus dem Jahr 1783, damit sicher eines der ältesten, geschichtsträchtigsten Häuser im Ort. Schon der Grund alleine sollte doch ausreichen, um ein Haus zu erhalten? Zudem ist es gehegt und gepflegt, sieht blendend aus und ist bewohnt. Vergleichbare, wenngleich viel jüngere Kotten sind im Ort nach ihrer Renovierung unter Denkmalschutz gestellt worden. Das kommt mir komisch vor, ein Haus hat zudem das Glück, z.B. nicht unmittelbar im neu geplanten Industriegebiet zu stehen. Der Kotten, um den es geht, tangiert das neue Indutriegebiet auch nur am Rande, aber es steht halt drin ...
Ich werde mich bei Wikipedia umschauen und nachlesen. Danke für den Hinweis.
 
zu 134483

Nein, das Haus verfällt in der Tat nicht, wurde wirklich liebevoll restauriert, renoviert und bewohnt.
 
Wenn man

das Gebäude weder von außen noch von innen jemals gesehen hat,auch seine Geschichte und die bisherigen baulichen Veränderungen nicht kennt,dann tut man sich fürchterlich schwer bei der Frage,ob dieses Gebäude als Baudenkmal und schützenswertes Kulturgut bezeichnet werden kann.Dies wäre das erste Problem.Sträubt sich der Eigentümer gegen den Denkmalschutz,entsteht ein weiteres Problem.Das dritte Problem liegt in der Gefahr,dass ein geschütztes Gebäude der gewünschten Industrieansiedlung im Wege stehen könnte.Das würde man nicht sagen.In der Praxis würde jedoch der Denkmalschützer einen Konflikt mit seinen für die Wirtschaftsförderung zuständigen Kollegen vermeiden.
 
zu 134636

Hallo, ja, das Haus kenne ich von aussen (früher und heute) und von innen (früher, wohnte dort selbst einmal). Das Haus ist von 1783 und damit sicher eins der ältesten, intakten, schmucken und bewohnten Gebäude im Ort. Man kann doch solch ein historisches Gebäude mit Geschichte nicht einfach unwideruflich platt machen nur für so'n blödes Industriegebiet?
"In der Praxis würde jedoch der Denkmalschützer einen Konflikt mit seinen für die Wirtschaftsförderung zuständigen Kollegen vermeiden." Das fände ich vom Denkmalschützer wirklich keine grosse Leistung.
 
Wie gesagt...

...Foto wäre gut ;-)

Es soll sogar Gemeinden geben, da ist der Bürgermeister im Wirtschafts- und Denkmalsausschutz (am Ende noch im Vorsitz).

(Interessenskonflikte, die im Regelfall gegen ein mögliches (es ist ja keines) Denkmal ausfallen, wären da durchaus möglich).
 
zu 134647

Hier ein Bild (wie kann ich denn mehrere hier einfügen?). Aber auch das eine zeigt doch ein sehr gepflegtes Haus. Wenn der Besitzer und Nochbewohner davon Wind bekommt, habe ich mir meinen Kaufwunsch sicher verscherzt ... Wenn Wirtschaft und Denkmalamt in einer Hand liegen (hier wohl nicht), das ist schon sehr fragwürdig ...
 
Ich kann da nur...

...aus dem hessischen zietieren:

-------------------------------------------------------

1. Was ist ein Kulturdenkmal?

Das hessische Denkmalschutzgesetz nennt in §2 Kulturdenkmäler „Sachen, Sachteile und Sachgesamtheiten, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen,geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht."
Diese Denkmäler hat das Landesamt für Denkmalpflege nach landeseinheitlichen Maßstäben zu erfassen und zu dokumentieren.
----------------------------------------------------------

Es ist ein schönes Haus (abgesehen von den Fenstern).

Aber je nach dem wo es steht, gelten auch dort sicher ähnliche Ansätze die erfüllt sein müssten, damit es ein Denkmal würde.

Gibt es solche?

Nachtrag: Hab gerade gesehen, dass es wohl in NRW steht.
Klingt ähnlich:

------------------------------------------------------
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Die Vorschriften des Landschaftsgesetz es bleiben unberührt.

-----------------------------------------------------------
 
zu 134654

Der Gesetzestext liesse sich doch auf das Haus anwenden?

Was ist mit den Fenstern? Dachfenster oder Spossenfenster? Sind Sprossenfenster in einem Fachwerkhaus untypisch?
 
Nein, untypisch nicht.
Aus der Ferne sehen die für mich jedoch aus wie Kunstofffenster mit aufgeklebten Sprossen.
 
Nun ja,

ein hübsches Häuschen,aber nach dem optischen Eindruck wohl kaum ein Baudenkmal.
 
Denkmalschutz

Hallo,
@hussel44: der optische Eindruck ist erst einmal absolut irrelevant. Die Gründe für eine vermutete Denkmaleigenschaft sind im Gesetz abschließend aufgezählt (DSchG NW).
Bitte runterladen von den Seiten des innenministers oder der Architektenkammer www.aknw.de !

@Fachwerk.Kotten: Sie haben verschiedene politische Möglichkeiten:
1. Wenden Sie sich an eine Ihnen genehme politische Partei, die sich den Erhalt des Hauses zum Anliegen machen könnte. Sollten Sie dort auf taube Ohren stoßen, wechseln Sie !
2. Schreiben Sie eine Bürgereingabe nach § 24 GO an den Stadtrat. Der muß sich damit beschäftigen. Verlangen Sie darin unbedingt das fachliche Gutachten der Denkmalbehörde.
3. Lassen Sie sich dabei beraten, z.B. von der IG Bauernhaus oder einem Verein für Denkmalpflege.

Viel Glück !
 
Denkmal

Hallo,
In welchem Stadium ist denn der Bebauungsplan?
Wenn die öffentliche Auslegung schon stattgefunden hat, sind auch die Träger öffentlicher Belange (TÖB`s) zur Stellungnahme aufgefordert worden.
Dazu gehört mit Sicherheit das Landesamt für Denkmalpflege.
Lassen Sie sich diese Stellungnahme mal zeigen.

Ansonsten kann der Eigentümer eines Hauses einen Antrag stellen und die Denkmaleigenschaften per Einzelgutachten prüfen lassen.

viele Grüße
 
zu 134741 & 134741

Vielen Dank für die wertvollen Tips. Sollte ich das Glück haben und das Haus kaufen können, werde ich sicher etwas unternehmen in dieser Richtung. Zu der Bausphase wird nun eine Regionalplanänderung eingeleitet und es wird noch Verhandlungen und Informationsveranstaltungen geben, aber ich denke, das gröbste ist beschlossene Sache.
 
Interessantes Geschäftsmodell.

Das werden Dir die Anwälte der gegnerischen Seite sagen, wenn Du das Ding kurz vor Ladenschluß kaufst.

Gruß...J.
 
Kaufen?

... na, ich weiß nicht. Bei der Planung eines Industriegebietes würde ich mir das überlegen. Selbst wenn eine Unterschutzstellung gelänge die einen Abriss verhindern würde, hättest Du allenfalls nette "Nachbarn" und eine "schöne" Aussicht aus deinen Fenstern.

Willst du dir das antun??

(schöne Karte übrigens ;-) )

Grüße
Martin
 
zu 134777

Ich mag ja etwas naiv sein ... aber ich verstehe den Beitrag jetzt nicht ganz. Das Haus wird, wenn überhaupt, vom jetztigen Besitzer und Bewohner verkauft. So, wie es auf dem Plan aussieht, muss das Haus nicht zwingend entwohnt werden. Es liegt "im grünen Bereich".
 
Thema: Denkmalschutz

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