Stellplätze für Fahrzeuge in Scheune anbieten

Diskutiere Stellplätze für Fahrzeuge in Scheune anbieten im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Hallo, ich bin neu im Forum und habe mich hier bereits in tollen Beiträgen zu dem Thema eingelesen. Allerdings habe ich noch ein paar Fragen und...
A

Andre_K

Beiträge
2
Hallo,

ich bin neu im Forum und habe mich hier bereits in tollen Beiträgen zu dem Thema eingelesen. Allerdings habe ich noch ein paar Fragen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Meine verstorbenen Großeltern hatten ein Grundstück in der Ortsmitte im ländlichen Gebiet um Karlsruhe (Baden-Württemberg) herum. Früher hatten sie wie in der Region üblich einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb und daher auch eine Scheune auf dem Grundstück. Wir würden diese nun ausräumen und gerne als Stellplätze für z.B. Wohnmobile vermieten. Das planen wir allerdings nur übergangsmäßig für vielleicht einige Jahre, dann soll alles abgerissen und neu bebaut werden. Daher möchten wir keine großen Investitionen tätigen, sondern mit der Miete lediglich die laufenden Kosten decken.

Die Scheune ist eine Holzkonstruktion, zweistöckig, bis zur Grundstücksgrenze gebaut und grenzt teilweise an das Nachbarhaus an. In der Scheune stehen seit Jahrzehnten Traktor und Fuhrwerke.

Folgende Fragen habe ich auch nach zahlreichen Beiträgen hier im Forum noch:
1. Kann ich mir die Umnutzung der Scheune vereinfachen wenn ich nur Wohnwägen (ohne Motor) einstellen lasse?
2. Ob und wie muss die Scheune brandschutztechnisch geprüft werden, damit ich dort auch Fahrzeuge mit Motor und Tank abstellen dürfte?
3. Muss ich in jedem Fall ein Gewerbe für die Stellplätze anmelden?
4. Gilt hier die Garagenverordnung oder gibt es eine Möglichkeit die Fläche mit weniger Hürden zu vermieten?

Ich hoffe ich habe die Sachlage und die Fragen verständlich formuliert. Falls nicht stehe ich für Fragen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße
Andre
 
Moin,
mit diesen Fragen habe ich mich auch sehr lange beschäftigt. Wenn du alles auf baurechtlich/gesetzliche/gewerberechtlich und vor allem versicherungstechnisch trockene Füße stellen willst, dann lass es lieber sein. Nachbarrecht, Garagenverordnung, Baunutzungsverordnung, örtliche Satzungen, Berufsgenossenschaft, Landesbauordnung, Untere Wasserbehörde, Steuerbehörde: sobald du auch nur einen fragst, öffnest du die Büchse der Pandora.
Gruß
 
Wenn gleich ich irgendwie @Methusalem 's Meinung bin.
Eine formlose Bauvoranfrage im örtlichen Bauamt würde ich allemal stellen.
Dazu brauchst du keine Bauvorlageberechtigung.

Ist ja auch regional unterschiedlich.
Die Gewerbeanmeldung als Kleinunternehmer nach § 19,Abs.1 hat ja einige Vorteile!
Alle Kosten die dir im Zusammenhang mit dem Projekt entstehen u. auch die anteilige Grundsteuer, die anteilige Brandschutz- und (unverzichtbar!) Haftpflichtversicherung u.ä.
sind dann Betriebsausgaben, die deine Einnahmen entsprechend mindern.
Wenn du den Beteiligten jetzt nicht unglücklicherweise mitteilst, dass du die Scheune irgendwann abbrechen willst, denke ich, werden eines Tages auch die Abbruchkosten (min. ein gewisser Teil) steuermindernd wirken.

Vielleicht hast du Glück und der Bauamtsleiter sucht händeringend einen Stellplatz für sein WoMob, dann wirs sicher nicht so problematisch. ;-))
Vielleicht steht ja aber in alten Plänen was zur Unterstellung von Kraftfahrzeugen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Super, vielen Dank für eure Hinweise :)

Dann schaue ich zuerst mal in die alten Pläne und stelle eine Bauvoranfrage. Damit entgehe ich hoffentlich dem ganzen anderen Papierkram den ich bei einer regulären Anfrage lostreten würde.

Ich werde mir das anschließend nochmal durch den Kopf gehen lassen. Eine "simple" Verwendungsmöglichkeit für die freien Flächen scheint das ja wirklich nicht zu sein. Vor allem das Brandschutzthema macht mir da Sorgen...
 
Oder halt einfach machen, so wie alle anderen, aber sieh das jetzt bitte nicht als Tipp an. In Deutschland brichst du schon irgendein Gesetz, wenn du dein Fahrrad in der Autogarage abstellst. Oder wenn du mit dem Viehanhänger Möbel transportierst.
 
PS. Noch schlimmer als der Amtsschimmel können die potentiellen Mieter werden. Möchten am liebsten noch eine Feuer-, Diebstahl-, und irgendwas Schadensversicherung inklusive. Versicherungen, die für solche speziellen Fälle erst noch erfunden werden müssten.
 
Thema: Stellplätze für Fahrzeuge in Scheune anbieten

Ähnliche Themen

Zurück
Oben