Scheunenwand erneuert

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Marcus

Guest
Hallo,

wir haben im vorigen Jahr unsere Rückwand der Scheune eingrissen und erneuert. Die Wand war vorher Fachwerk, welches im Bereich der Schwelle und etwas höher verfault war.
Ebenso stand die Wand nicht auf einem richtigen Fundament, sondern eher nur auf losen Steinen die im Erdreich lagen.

Nun haben wir die Wand erneuert (Poroton-Steine) mit richtigem Fundament usw.

Nun haben wir eine Einladung auf das Bauamt bekommen ?

Müssen wir nachträglich einen Bauantrag stellen?
Ist sowas überhaupt antragspflichtig ?
Wäre es besser gewesen die Wand wäre erst umgefallen ?
 
Das ,,,

... war ein sog. "nicht geringfügiger statischer Eingriff", der bauantragspflichtig ist, unter Mitwirkung eines Statikers und ggf. eines Bodengutachters.

Das, was Sie gemacht haben, kann im Extremfall zum Einsturz eines Gebäudes führen, zur Gefährdung von Menschenleben und im geringsten Falle: zu langfristigen Setzungen und Verformungen des Bauwerks.
 
Das,

Herr Pickartz, wird in Thüringen nicht so eng gesehen.

Außerdem, was soll denn passieren, wenn man ein ordnungsgemäßes Fundament betoniert und darauf eine Massivmauer stellt.
Ein Statiker und Bodengutachter ist hier bestimmt nicht nötig.

Ich denke mal, dass die Einladung ins Bauamt den Grund hat, dass eine Fachwerkwand durch eine Massivwand ersetzt wurde.
Vielleicht steht die Scheune selbst unter Denkmalschutz, oder ist in einem Ensembleschutz.

Macus wird uns sicher mitteilen, was der Grund der Einladung war.

Grüße, Gerhard
 
Thema: Scheunenwand erneuert

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