R
Reinhold Till
Guest
Hallo, ich bin auf der Suche nach Infos zum Thema Weidezaun auf den Beitrag von Herrn Hans-Ulrich Flick gestoßen.
Ich hab ein ähnliches Problem (möchte einen mobilen Weidezaun im Außenbereich errichten)und bekam vom Bauamt die Info, dass ich auch dafür einen Bauantrag stellen müsste.
Im Beitrag von Herrn Flick wird hingegen beschrieben, dass dafür keine Genehmigung erforderlich wäre.
Bevor ich nun auf dem Bauamt einen Bauantrag stelle, möchte ich gerne nachlesen, wo diese Ausnahme beschrieben ist.
Können Sie mir bitte dazu die Quelle nennen?
Vielen Dank.
>>Baugenehmigung im Wasserschutzgebiet
>>Sehr geehrte Frau Bauer,.....
>>Als "nicht eingetragener Landwirt " sind Sie im >>Außenbereich nicht privilegiert, d.h. Sie haben keinen
>>Rechtsanspruch auf eine Genehmigung für eine feste
>>Einzäunung. Rechtlich sind Sie Hobbypferdehalter
>>wie viele andere Tierhalter auch.
>>Im Außenbereich dürfen Sie aber einen mobilen
>>Elektroweidezaun aufstellen.
Mit freundlichen Grüssen
R. Till | 15.07.08
Ich hab ein ähnliches Problem (möchte einen mobilen Weidezaun im Außenbereich errichten)und bekam vom Bauamt die Info, dass ich auch dafür einen Bauantrag stellen müsste.
Im Beitrag von Herrn Flick wird hingegen beschrieben, dass dafür keine Genehmigung erforderlich wäre.
Bevor ich nun auf dem Bauamt einen Bauantrag stelle, möchte ich gerne nachlesen, wo diese Ausnahme beschrieben ist.
Können Sie mir bitte dazu die Quelle nennen?
Vielen Dank.
>>Baugenehmigung im Wasserschutzgebiet
>>Sehr geehrte Frau Bauer,.....
>>Als "nicht eingetragener Landwirt " sind Sie im >>Außenbereich nicht privilegiert, d.h. Sie haben keinen
>>Rechtsanspruch auf eine Genehmigung für eine feste
>>Einzäunung. Rechtlich sind Sie Hobbypferdehalter
>>wie viele andere Tierhalter auch.
>>Im Außenbereich dürfen Sie aber einen mobilen
>>Elektroweidezaun aufstellen.
Mit freundlichen Grüssen
R. Till | 15.07.08