IVD warnt vor Verdoppelung der Grundsteuer

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Der
Immobilienverband Deutschland (IVD) wendet sich scharf gegen den Vorschlag des
CDU-Finanzexperten Otto Bernhardt, eine Grundsteuer C für "gewerblich genutzte
Immobilien" einzuführen. Nach dem CDU-Vorschlag müssten auf gewerblich genutzte
Immobilien in Zukunft doppelt so hohe Steuersätze wie auf privat genutzte
gezahlt werden.



Offenbar sind die Vorschläge schon sehr konkret, denn der
CDU/CSU-Finanzexperte rechnete bereits die Steuermehreinnahmen vor, die bei
Realisierung des Vorschlages generiert würden: Demnach würde die Einführung der
Grundsteuer C eine Mehrbelastung von 2 bis 3 Mrd. Euro für Immobilieneigentümer
mit sich bringen.



"Unklar ist, was mit dem Begriff 'gewerblich genutzte
Immobilien' gemeint ist", so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD. In
der Immobilienwirtschaft sind mit dem Begriff Gewerbeimmobilien alle Immobilien
außer Wohnimmobilien gemeint, denkbar ist jedoch, dass damit auch Wohnimmobilien
gemeint sind, soweit diese nicht von Privatpersonen selbst genutzt werden. In
diesem Fall würden auch vermietete Eigentumswohnungen, Mietshäuser etc. unter
diesen Begriff fallen und wären von der angedrohten Verdoppelung der
Gewerbesteuer betroffen.



"Das Argument von Bernhardt, in anderen Ländern wie etwa den USA
oder Großbritannien sei die Grundsteuer sehr viel höher, kann nicht überzeugen",
so Schick. "Dort herrscht ein ganz anderes Steuersystem mit wesentlich
niedrigeren Einkommensteuersätzen. Auch die Körperschaftssteuer ist dort sehr
viel niedriger. Man kann nicht einzelne Elemente, die eine höhere
Steuerbelastung bedeuten, aus diesem Gesamtkontext herauslösen und als Argument
für eine drastische Steuererhöhung in Deutschland missbrauchen."



Die Grundsteuer ist eine Sonder-Vermögenssteuer für
Immobilienbesitzer, die unabhängig von Erträgen erhoben wird. Der IVD fordert,
dass diese Sondersteuer nicht erhöht, sondern - ebenso wie seinerzeit die
Vermögenssteuer - abgeschafft wird. "Immobilien sind, anders als etwa Aktien,
die einzige Assetklasse, auf die Substanzsteuern unabhängig von Erträgen oder
Wertzuwächsen erhoben wird", so kritisiert Schick.



Eine Verwirklichung des Vorschlages von Bernhardt würde einen
Höhepunkt der "Abzocke von Immobilieneigentümern" bedeuten, kritisiert Schick.
"Es ist paradox, dass einerseits im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
festgeschrieben wird, die bisherige 'Diskriminierung der Immobilie' müsse
abgeschafft werden, damit Bürger künftig eine 'echte Wahlfreiheit' hätten, und
andererseits nun eine Verdoppelung der Substanzbesteuerung gefordert wird."



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