Ist energieeffizientes Bauen für Bauherren und Planer zu kompliziert?

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Ungefähr
wie dem Wandersmann, der den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen kann, geht
es heute zunehmend selbst Fachleuten, wenn sie die Vorschriften zur Umsetzung
von energieeffizienten Baukonstruktionen berücksichtigen sollen - oder in der
Flut von Neuerungen in der Haustechnik den Überblick behalten wollen. "Die
Komplexität der Materie in Verbindung mit dem steigenden Kosten- und Zeitdruck
gefährdet zunehmend die Qualität unserer Neubauten. Schon heute ist die Gefahr
immanent, dass unter diesen Einflüssen das eigentliche Ziel, nämlich ein
energetisch optimiertes und mängelfreies Bauwerk zu erstellen, aus dem Auge
verloren wird", erklärte Prof. Dr. Norbert Hüttenhölscher, Leiter der
Energieagentur NRW, anlässlich der IngenieurImpulse, einer Diskussionsrunde der
Energieagentur NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW, die diesmal bei den
Stadtwerken in Düsseldorf stattfand. Fünf ausgewiesene Experten hatten auf dem
Podium Platz genommen und vor vollem Haus zum Thema "Bau - vor - Schriften!
Oder: Ist energieeffizientes Bauen zu kompliziert?" Stellung bezogen.



Vor rund 130 Ingenieuren wurde unter anderem die "Überregelung"
des Bauens und Sanierens kritisch angemerkt. Die Experten befürchten, dass sich
Bauwillige zunehmend durch einen "Wust" an technischen und rechtlichen
Vorschriften abschrecken lassen. Daher wird in Fachkreisen die Forderung nach
dem Abbau unnötiger Hürden auf dem Weg zu energieeffizienteren Gebäuden laut.
Ein typisches Beispiel für einen solchen Fall ist das Problem, wenn bei der
Neuverputzung der Außenwände des Altbaus eine Außendämmung gesetzlich gefordert
ist, gleichzeitig aber die Abstandfläche zum Nachbargrundstück nicht ausreicht.
"Aller Voraussicht nach wird es in NRW dazu eine positive Entwicklung gegeben",
so Dipl.-Ing. Christoph Heemann, Geschäftsführer der Ingenieurkammer-Bau NRW.
"Die Landesregierung plane, innerhalb festgelegter Höchstmaße eine nachträgliche
Wärmedämmung generell zuzulassen, auch wenn die vorgeschriebene Abstandfläche
unterschritten wird. Die für diese Fälle bisher vorgesehene
Ermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde soll nur noch erforderlich werden,
wenn diese Höchstmaße überschritten werden."



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