Fünf Jahre KfW-Programm Erneuerbare Energien

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gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium durchgeführte Programm "Erneuerbare
Energien" der KfW Förderbank wird fünf Jahre alt: Seit September 1999 konnten
1.659 Vorhaben zur Gewinnung erneuerbarer Energien mit Darlehen in Höhe von über
385 Mio. EUR gefördert werden. Seit Programmstart vor fünf Jahren wurden
schwerpunktmäßig Biogasanlagen (889 Zusagen über 270 Mio. EUR) und
Biomasseanlagen (539 Zusagen über 72 Mio. EUR) finanziert.



"Der Erfolg des Programms zur Förderung erneuerbarer Energien
ist ein wichtiger Mosaikstein zur Bewältigung der vor uns liegenden
klimapolitischen Herausforderungen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hilft,
die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und unterstreicht Deutschlands
internationale Vorreiterrolle in Sachen Umweltschutz.", sagte Detlef Leinberger,
Umweltvorstand der KfW Bankengruppe.



Sehr erfreulich ist der Zuwachs der Förderzusagen seit
Überarbeitung und Neustart des Programms im Mai diesen Jahres. Unter anderem
wurde die Förderung von Biomasseanlagen verbessert und auch Kommunen sind jetzt
antragsberechtigt. Im Zeitraum von Mai bis Ende Oktober 2004 wurden insgesamt
232 Darlehen in Höhe von rund 56 Mio. EUR zugesagt. Damit wurde fast das gesamte
Vorjahresergebnis erreicht (268 Darlehen in Höhe von 58 Mio. EUR).



Das überarbeitete Programm zur Förderung erneuerbarer Energien
wurde auf Betreiben der Bundesregierung erneut von der EU notifiziert und stellt
damit eine anerkannte staatliche Umweltschutzbeihilfe nach dem
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen der EU dar. Ab
sofort können gewerbliche Unternehmen wieder voll in die Förderung einbezogen
werden.
Mit einem weiteren Anstieg der Fördertätigkeit wird daher gerechnet.
Hierzu stellt die KfW aus eigenen Mitteln verbilligte Kredite zur Verfügung. Aus
Mitteln des Bundesumweltministeriums wird für einen Großteil der Anlagen
zusätzlich ein Teilschulderlass zur teilweisen vorzeitigen Tilgung des Kredits
gewährt.



Im Programm Erneuerbare Energien werden bei einer 20-jährigen
Laufzeit und drei tilgungsfreien Anlaufjahren zu einem effektiven Jahreszins von
3,91 Prozent für die ersten 10 Jahre (Stand: 22. November 2004) folgende
Maßnahmen gefördert:



  • die Errichtung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur
    Wärmeerzeugung ab 100 kW Nennleistung und zur kombinierten Strom- und
    Wärmeerzeugung,
  • die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Gewinnung und Nutzung
    von Biogas
    aus Biomasse,
  • die Errichtung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie und
  • die Erweiterung, Reaktivierung sowie Sanierung zur ökologischen
    Verbesserung von Wasserkraftanlagen bis zu einer installierten
    elektrischen Nennleistung von 500 kW.



Bei Vorhaben zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung oder bei der
Nutzung von Tiefengeothermie wird - zusätzlich zur Errichtung der Anlage - für
das zu errichtende Wärmenetz ein Teilschulderlass in Höhe von 50 EUR/m
Rohrleitung bei einem nachgewiesenen Mindestwärmeabsatz von 1,5 MWh/Jahr und
Meter Rohrlänge gewährt (höchstens 600.000 EUR).



<div align='right'>Siehe auch:

KfW Förderbank
</div>
 
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