"Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft."

Diskutiere "Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft." im Forum Hauskauf, Finanzierung & Recht im Bereich - Unter Punkt 2.4 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD steht's: "Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum...
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Unter
Punkt 2.4 des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD steht's: "Die
Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Wohneigentum genießt bei
den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz im Rahmen der privaten Altersvorsorge.
Daher werden wir das selbst genutzte Wohneigentum zum 1. Januar 2007 besser in
die geförderte Altersvorsorge integrieren. Die Diskriminierung gegenüber anderen
Formen der Altersvorsorge wird im Interesse einer echten Wahlfreiheit für die
Bürger beseitigt."



Zur Erinnerung: In der Nacht vom 14. auf 15.12.2003 haben
die damalige rot/grüne Bundesregierung
und die Opposition im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss in Sachen Steuerreform
gesucht und gefunden. In dem Zuge wurde u.a. die Eigenheimzulage um 30 Prozent
gekürzt. Demnach galten (und gelten noch) für ...



  • Bauherren, die nach dem 31. Dezember 2003 mit der Herstellung
    beginnen, und
  • Erwerber, die nach dem 31. Dezember 2003 den notariellen
    Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten,



... folgende Regelungen:



  • Neubauten und Bestandserwerb werden einheitlich gefördert. Für Ausbauten
    und Erweiterungen erfolgt keine Förderung mehr.
  • Der Fördergrundbetrag beträgt jährlich über den Förderzeitraum von acht
    Jahren höchstens 1.250 EURO, die Kinderzulage 800 EURO.
  • Begünstigt werden neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten des
    Gebäudes und des Grund und Bodens auch Aufwendungen für
    Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von zwei Jahren nach der Anschaffung
    durchgeführt werden.
  • Die Einkunftsgrenze wird für den zu betrachtenden Zweijahreszeitraum
    (Erstjahr und Vorjahr) auf 70.000 EURO für Alleinstehende sowie 140.000 EURO
    für Verheiratete abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich der Betrag um 30.000
    EURO. Maßgebend ist hierfür zukünftig nicht mehr der Gesamtbetrag der
    Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte!
  • Die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen erfolgt nur, wenn
    der Anspruchsberechtigte spätestens im letzten Jahr des Förderzeitraumes mit
    der Nutzung einer Genossenschaftswohnung beginnt.



Wer sich bislang mit dem Thema "Eigenheim" nicht ernsthaft befaßt hat, sollte
sich jetzt nicht verführen lassen - mahnen Fachleute. "Der Erwerb einer
Immobilie bindet meist ein Leben lang", betont der Sprecher des
Eigentümerverbands Haus und Grund, Dieter Blümmel. Wichtiger als das "Mitnehmen
der Eigenheimzulage" ist, dass das gewünschte Haus die richtige Größe und Lage
habe sowie die Finanzierung solide durchgeplant sei. Selbst die staatliche
Höchstförderung macht nur einen kleinen Teil der Gesamtausgaben aus. Gleichwohl
sind die Zinsen weiterhin bemerkenswert niedrig, auch die Baukosten und
Immobilienpreise sind aktuell sehr moderat und möglicherweise sinken mit dem
Wegfall der staatlichen Förderung die Immobilienpreise um ein weiteres.
Wer allerdings ohnehin kurz vor dem Abschluss eines Kaufvertrags oder
Bauantrags steht, sollte noch vor Jahresende Nägel mit Köpfen machen.
Übrigens: Bei der letzten Änderung der Eigenheimzulage galten folgende
Regelungen: Als Beginn der Herstellung gilt bei Objekten, für die eine
Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt, in dem der Bauantrag
gestellt wird; bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die Bauunterlagen
(z.B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, gilt der Zeitpunkt, in dem die
Bauunterlagen eingereicht werden. Bei Baumaßnahmen, die weder einen
Bauantrag noch die Einreichung von Bauunterlagen erfordern, ist der
Zeitpunkt maßgebend, in dem der Anspruchsberechtigte mit den Bauarbeiten
beginnt.

<div align='right'>Siehe auch: siehe zudem:
 
Thema: "Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 abgeschafft."
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