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Chris84
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Hallo,
wir haben ziemlichen Ärger mit der unteren Denkmalschutzbehörde. Hier meine Frage: Unser Haus ist ca. 1900 gebaut und die Fenster wurden zum größten Teil nie erneuert. Außer drei zur Hofseite - die sind durch Kunststoffenster (in den 90er) ersetzt worden. Vor zwei Jahren hat sich dann der Denkmalschutz gemeldet und nun sind wir eingetragen. Wir wollen nun die wurmstichigen Fenster im OG austauschen. Alles auch ordentlich vom Tischler geprüft. Es handelt sich um einfach verglaste Holzfenster. Diese sollen durch Holzfenster im gleichen Stil mit Isolierverglasung ausgetauscht werden. Also die sehen danach genauso aus wie die jetzigen. Die Behörde verweigert die Zustimmung. Die Fenster sollen aufgearbeitet und aufgedoppelt werden (Kastenfenster) Außerdem ist nur Einfachverglasung zulässig. Abgedichtet werden darf nur mit Hanf kein Dichtungsschaum.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir die Fenster definitiv auswechseln, da das Aufarbeiten nicht sinnvoll ist. Wir haben im Jahr 2005 die Fenster im EG durch einen Tischler aufarbeiten lassen. Nur ein knappes Jahr später waren sie schon wieder schwergängig, zwei Fensterscheiben sind beim Öffnen sogar gerissen und mussten ausgetauscht werden. Deswegen werden wir den gleichen Fehler nicht auch noch im OG machen. Mich interessiert die Frage, ob wir wirklich Hanf benutzen müssen??? Also wir sind doch nicht mehr im 1800/1900 Jahrhundert. Ist Dichtungsschaum so schädlich?
Vielen Dank und viele Grüße
wir haben ziemlichen Ärger mit der unteren Denkmalschutzbehörde. Hier meine Frage: Unser Haus ist ca. 1900 gebaut und die Fenster wurden zum größten Teil nie erneuert. Außer drei zur Hofseite - die sind durch Kunststoffenster (in den 90er) ersetzt worden. Vor zwei Jahren hat sich dann der Denkmalschutz gemeldet und nun sind wir eingetragen. Wir wollen nun die wurmstichigen Fenster im OG austauschen. Alles auch ordentlich vom Tischler geprüft. Es handelt sich um einfach verglaste Holzfenster. Diese sollen durch Holzfenster im gleichen Stil mit Isolierverglasung ausgetauscht werden. Also die sehen danach genauso aus wie die jetzigen. Die Behörde verweigert die Zustimmung. Die Fenster sollen aufgearbeitet und aufgedoppelt werden (Kastenfenster) Außerdem ist nur Einfachverglasung zulässig. Abgedichtet werden darf nur mit Hanf kein Dichtungsschaum.
Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir die Fenster definitiv auswechseln, da das Aufarbeiten nicht sinnvoll ist. Wir haben im Jahr 2005 die Fenster im EG durch einen Tischler aufarbeiten lassen. Nur ein knappes Jahr später waren sie schon wieder schwergängig, zwei Fensterscheiben sind beim Öffnen sogar gerissen und mussten ausgetauscht werden. Deswegen werden wir den gleichen Fehler nicht auch noch im OG machen. Mich interessiert die Frage, ob wir wirklich Hanf benutzen müssen??? Also wir sind doch nicht mehr im 1800/1900 Jahrhundert. Ist Dichtungsschaum so schädlich?
Vielen Dank und viele Grüße