Dachdämmung (Gebäudeklasse 4)

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betzie_hh

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Moin zusammen,

wir hatten letzte Woche einen Termin beim Architekten um noch ein paar Details für den Bauantrag durchzusprechen.
Da kamen wir auch auf die Dachdämmung zu sprechen.
Von uns angedacht ist derzeit eine Zwischensparrendämmung und dann eine Holzverkleidung von innen.
Er meinte das würde nicht gehen weil wir F30 des Brandschutz erfüllen müssen.
Er würde uns raten eine Rigipsplatte zwischen Dämmung und Verkleidung anzubringen um F30 zu erfüllen.
Wir fallen mit unserem Gebäude in Gebäudeklasse 4 aufgrund der Höhe (Obere Kante Fußboden 7,60m).
Bisher habe ich nur gefunden, dass die Zwischenraumdecken sowie die Raumabtrennungen dieses erfüllen müssen aber nicht das Dach.

Kann mir hier einer helfen was korrekt ist oder wo ich das nachlesen kann?

Danke schonmal
Gruß Betzie
 
Das Dach muss dann feuerhemmend von Innen nach Außen sein, wenn dein Gebäude traufseitig zur Grenze errichtet ist. Das findest du in §30 der HBauO (Hamburgische Bauordnung):
(6) Dächer von traufseitig aneinander gebauten Gebäuden müssen als Raum abschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile Feuer hemmend sein. Öffnungen in diesen Dachflächen müssen waagerecht gemessen mindestens 1,25 m von der Brandwand oder der Wand, die anstelle der Brandwand zulässig ist, entfernt sein.
Du brauchst aber einen zulassungskonformen Aufbau, nicht einfach irgendwelche "Platten" irgendwo "dranschrauben". Es müssen auch unterstützende Bauteile etc. passen. Je nach Aufbau des Systems hast du brandschutztechnisch notwendige Dämmung oder keine Anforderungen an die Dämmung. Muss man genau schauen, was man will. Entweder Konstruktion nach DIN 4102-4 oder nach einem abP der Hersteller. "Einfach basteln" ist nicht. Wenn das Dach in einem Bereich F30 sein muss, dann darfst du da auch keine Fenster in dem gewissen Abstand haben. Ist alles ein wenig "kompliziert" aus der Ferne.
 
Thema: Dachdämmung (Gebäudeklasse 4)
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