Architektenvertrag notwenidig?

Diskutiere Architektenvertrag notwenidig? im Forum Sanierung allgemein im Bereich - hallo, ist ein Vertrag mit einem Architekten notwendig? Bisher ist noch kein Vertrag zustande gekommen.. wird öfters so verfahren? Gruß
@Olaf:

Also das finde ich jetzt doch etwas ZyNisch....

;-), Boris
 
Friede bitte

liebe Forumsarchitekten,

ich bitte um den Osterfrieden! Meine Erfahrung soll mitnichten einen ganzen Stand ehrenvoller und redlich schaffender Architekten in Misskredit ziehen. Nichts liegt mir ferner, besonders hier im Forum nicht. Gerade das Gegenteil ist der Fall. Und vorallem habe ich von euch Architekten die besten Ratschläg bekommen, und letztendlich aus deswegen meinem Architekten die Zusammenarbeit aufgekündigt.

Eine gute Architektenleistung sollte auch angemessen bezahlt werden, der Rat eines Fachmannes sollte auch vom Bauherrn berücksichtigt werden. Das ist doch klar. Aber vorherige genaue Absprachen und ein Kostenplan nebst Vertrag sind nun mal die Basis für eine vertrauenswürdige Zusammenarbeit. Frohe Ostern!
 
aber

Rossetta, das war doch nur noch ein fröhliches Wortspiel zu Ostern - 100% freundschaftlich.

... und ich denke, jeder Berufstand hat Freunde und Feinde - außer vielleicht der Herr Ritter von der gleichnamigen Schokoladenfabrik :)
 
Geldsystem

Herr Böttcher, Sie schreiben an der Sache vorbei.
Halte ich Sicht- oder Inhaberpapiere meiner Bank, das sind Giro-, Termin- und Tagesgeldkonten inklusive Sparbücher, so gebe ich damit meiner Bank einen Kredit. Die Bank wird zu meinem Schuldner, ich bin der Gläubiger. Kann der Schuldner seine Schulden nicht mehr bezahlen, ist das Geld der Gläubiger weg. Fertig aus die Maus. Man kann den Menschen heute doch nicht erzählen, ihr Geld auf der Bank sei sicher.
Das glauben nur Nichtwissende und Gutgläubige.
Frohe Ostern in diesem Sinne
 
Vertrag

Wenn ich einen Kuli der auf Ihrem Schreibtisch liegt aus Versehen einstecke oder stehle oder ihn mir borge dann bin ich der Besitzer und Sie der Eigentümer. Ich verfüge über ihn, Ihnen gehört er. Ob Kuli oder Geld, das bleibt rechtlich gesehen das Gleiche. Das merkt man spätestens dann wenn man den Kuli (oder das Geld) als Eigentümer zurückhaben will. In diesem Kontext können Sie ja noch mal nachdenken warum ich das im Zusammenhang mit der Bemerkung "...oder wissen Sie das Ihr Geld auf der Bank gar nicht mehr ihnen gehört wenn es dort untergebracht ist".

Viele Grüße
 
Thema: Architektenvertrag notwenidig?
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