wahr

  1. H

    Anwendung nicht zugelassener Holzschutzmittel bringt Haftungsprobleme

    Tatsächlich wäre zuerst der sich verdingende, mit der Ausführung beauftragte Handwerker bei der Anwendung von nicht zugelassenen Holzschutzmitteln haftungs- und gewährleistungs- und schadensersatzmäßig der Dumme, rührte sich jemand in Kenntnis davon. Bei bekämpfendem Einsatz eines Befalls durch...
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