vollmacht

  1. K

    Hauskauf von Erbengemeinschaft

    Hallo, wir beabsichtigen ein Haus von einer Erbengemeinschaft zu erwerben. Meine Frage: Muss man mit allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zum Notar oder reicht es, wenn 1 Mitglied notariell bevollmächtigt ist? Oder wie muss das ablaufen? Danke im Voraus für alle Antworten. Katrin
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