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Hallo,
wir beabsichtigen ein Haus von einer Erbengemeinschaft zu erwerben.
Meine Frage: Muss man mit allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zum Notar oder reicht es, wenn 1 Mitglied notariell bevollmächtigt ist? Oder wie muss das ablaufen?
Danke im Voraus für alle Antworten.
Katrin