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Ein
Bauunternehmer hat erst dann Anspruch auf Bezahlung, wenn dem Bauherrn eine
nachprüfbare Schlussrechnung vorgelegt wurde - so entschied das
Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt. Nach Auffassung der Richter wird der Anspruch
erst mit der Schlussrechnung fällig; die bloße Bauabnahme durch den...