nachbarwänden

  1. D

    Wer ist bei angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden für Instandsetzung und Unterhaltung der Bauteilanschlüsse zwischen den Gebäuden zuständig?

    Wer ist bei direkt angrenzenden eigenständigen Nachbarwänden (also nicht gemeinsamen Nachbarwänden) für Instandsetzung und Unterhaltung der Bauteilanschlüsse zwischen den Gebäuden zuständig? Bei Gebäuden unterschiedlichen Alters, lt. N.Bau.O gilt ja "wer anbaut dichtet" aber gilt das auch bei 2...
Zurück
Oben