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Böse
Überraschung für viele Empfänger des Arbeitslosengeldes II, die mit ihren
Familien im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben: Die staatliche
Förderung gilt laut Hartz-IV-Gesetz als Einkommen und wird deshalb auf die
Unterstützung angerechnet. Jetzt befürchten viele...