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  1. I

    Haftung

    Ein Architekt haftet für einen falschen Bautenstandsbericht neuerdings auch gegenüber dem Käufer der Immobilie. Seine Haftung beschränkt sich nicht mehr nur auf den Bauträger,der ihn beauftragt hat. Urteil Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Aktz:VII ZR 35 / 07
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