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Hallo, weiß jemand ob die neunjährige Steuervergünstigung in Höhe von 10% der Sanierungskosten auch für nicht-denkmalgeschützte Fachwerkhäuser gilt?
Und kann man bereits verlorene Jahre hinter dranhängen?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten, Gruß Klaus
Klaus Haupt
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