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Die
Eigenheimzulage darf nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hamburg nicht
auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Demnach sei die Eigenheimzulage
des Klägers in Höhe von knapp 469 Euro zu Unrecht von den Leistungen zur
Sicherung des Lebensunterhalts abgezogen worden.
Das...