Fachwerk.de - Brandwand aus Fachwerkwand herstellen
Diesem Gruß schließe ich die Frage an, wie man aus einer vorhandenen Fachwerkwand, mit Ziegeln ausgemauert, die mit einer Fuge von ca. 20 cm an den Nachbarn angrenzt, der ebenfalls eine Fachwerkwand hat, eine Brandwand oder eine F90-Wand herstellt.
Wir haben eine Baugenehmigung erhalten und haben vor der Kernsanierung gedacht, wir würden uns die Aussenwand zum Nachbarn teilen, also das es insgesamt nur eine Wand gibt. Daher wurde in der Baugenehmigung eine Brandwand /F90-Wand gefordert.
Brandwand aus Fachwerkwand herstellen ???
Hallo,
Wieso müssen Sie eine Brandwand nachrüsten?
Hat sich die Nutzung geändert?
Wurde eine Grundstücksteilung vorgenommen?
Wie sind die Anforderungen : F 90 A , F 90 AB?
Wenn F 90 A, können Sie die Anforderungen mit einer Fachwerkwand nicht erfüllen.
Muss Ihr Nachbar auch eine BW errichten?
Bei uns in Hessen gilt für solche Situationen Bestandsschutz:
Grenzbebauung in Fachwerkstädten/dörfern ist ortsüblich.
Viele Grüße
Hallo,
Wieso müssen Sie eine Brandwand nachrüsten?
Hat sich die Nutzung geändert?
Wurde eine Grundstücksteilung vorgenommen?
Wie sind die Anforderungen : F 90 A , F 90 AB?
Wenn F 90 A, können Sie die Anforderungen mit einer Fachwerkwand nicht erfüllen.
Muss Ihr Nachbar auch eine BW errichten?
Bei uns in Hessen gilt für solche Situationen Bestandsschutz:
Grenzbebauung in Fachwerkstädten/dörfern ist ortsüblich.
Viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 10.11.09
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F90 ohne A oder B
Die Nutzung wird weiterhin ein Wohnhaus bleiben. Wir haben auch Bestandschutz in allen Dingen zugestanden bekommen. Hier würde ich aber auch zur eigenen Sicherheit sagen, dass es Sinn macht den Brandschutz in diesen dichtbebauten Altstadtvierteln zu verbessern. Wann haben wir dann noch mal die Chance, das zu tun? Es muss trotzdem mit dem Haus vereinbar sein. Wir wollen ja nicht die Fachwerkwand herausnehmen um eine komplett neue Wand zu bauen. Ganz davon ab haben sind wir auch dem Denkmalschutz verpflichtet.
Die Nutzung wird weiterhin ein Wohnhaus bleiben. Wir haben auch Bestandschutz in allen Dingen zugestanden bekommen. Hier würde ich aber auch zur eigenen Sicherheit sagen, dass es Sinn macht den Brandschutz in diesen dichtbebauten Altstadtvierteln zu verbessern. Wann haben wir dann noch mal die Chance, das zu tun? Es muss trotzdem mit dem Haus vereinbar sein. Wir wollen ja nicht die Fachwerkwand herausnehmen um eine komplett neue Wand zu bauen. Ganz davon ab haben sind wir auch dem Denkmalschutz verpflichtet.
Hallo,
das geht überhaupt nicht.
Die Brandwand muß F90 haben und bei Stoß standsicher sein.
Zur eigenen Sicherheit: Spalt verschließen und Gasbeton reinschütten, er muß nur absolut wasserdicht sein.
Das bringt Feuerschutz. Allerdings ist das nicht F90A, weil immer noch Brennbares (Holz) drin ist.
Grüße vom Niederrhein
Neue Nutzungen für alte Gebäude
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Dietmar Beckmann | Büro für Städtebau+Architektur | D.B. | 10.11.09
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Brandwand aus Fachwerkwand herstellen
Hallo,
Ich habe mal die Fotos in Ihrem Profil angeschaut:
Eine Brandwand an Ihrem Haus macht keinen Sinn.
Für ernsthaften Feuerschutz sollte Ihr Nachbar eine Brandschutzwand bekommen.
Da wird aber die Denkmalpflege nicht mitspielen.
Wenn Ihr Dach durchbrennen sollte, brennt auch der Giebel des Nachbarn.
Viele Grüße
Hallo,
Ich habe mal die Fotos in Ihrem Profil angeschaut:
Eine Brandwand an Ihrem Haus macht keinen Sinn.
Für ernsthaften Feuerschutz sollte Ihr Nachbar eine Brandschutzwand bekommen.
Da wird aber die Denkmalpflege nicht mitspielen.
Wenn Ihr Dach durchbrennen sollte, brennt auch der Giebel des Nachbarn.
Viele Grüße
Denkmäler schützen heißt nicht Genuß suchen,sondern Pietät üben (Georg Dehio)
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Architekturbüro | Robert Göbel (Dipl. Ing . FH) | 10.11.09
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Guter Hinweis
Die Firsthöhe habe ich bisher übersehen. Stimmt aber genau.
Ich habe in die Baugenehmigung geschaut und wir dürfen ein neues Dach bauen. Dieses darf aber nicht die Dachneigung des angrenzenden Hauses übersteigen. Ebenso ist zum Hof hin ein Fenster des Nachbarn, welches nicht zugebaut werden darf. Wir werden zwar zur Straße hin fast mit dem Nachbarn abschließen, aber die Höhe unseres Hauses immer unter dem des Nachbarn.
Die Firsthöhe habe ich bisher übersehen. Stimmt aber genau.
Ich habe in die Baugenehmigung geschaut und wir dürfen ein neues Dach bauen. Dieses darf aber nicht die Dachneigung des angrenzenden Hauses übersteigen. Ebenso ist zum Hof hin ein Fenster des Nachbarn, welches nicht zugebaut werden darf. Wir werden zwar zur Straße hin fast mit dem Nachbarn abschließen, aber die Höhe unseres Hauses immer unter dem des Nachbarn.
Eine andere Möglichkeit mit etwas weniger Aufwand,
wäre die Wand mit Fassaden gewebe (Ziegelgewebe) zu bespannen und 3cm stark verputzten.
Bei Fragen einfach melden
Grüsse
wäre die Wand mit Fassaden gewebe (Ziegelgewebe) zu bespannen und 3cm stark verputzten.
Bei Fragen einfach melden
Grüsse
Aufgefallen
das Nachbarhaus hat aber PVC-Fenster. Wie sieht es da mit Denkmalschutz aus. Keine Probleme ?
das Nachbarhaus hat aber PVC-Fenster. Wie sieht es da mit Denkmalschutz aus. Keine Probleme ?
Das erste Haus baue man für einen Feind, das 2. für einen Freund und erst das 3. für sich selber !
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Olaf aus Sachsen | 10.11.09
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Olaf aus Sachsen | 10.11.09