Fachwerk.de - Fachwerk und Schlagregen
Hallo zusammen,unser sehr hoher Giebel (13,5m) ist nach Süden ausgerichtet und steht ziemlich frei. Die südwestliche gebäudeecke ist stark durch Schlagregen belastet. Die Vorbesitzer haben hier in den 70ern eine Verkleidung mit Eternitplatten angebracht. Diese passt natürlich nicht zum Fachwerk, ist aber wirksam gegen den Regen.
Nun wollte ich diese Verkleidung durch eine Holzverkleidung ersetzen und den Giebel gleich mit einbeziehen. Dies lässt die Denkmalpflege nicht zu. Man gesteht uns zu das Obergeschoss zu verputzen. Das war bisher nicht möglich. Allerdings soll das Giebeldreieck nach wie vor frei bleiben. Der Dachüberstand beträgt ca. 30 cm. Nun fragen wir uns, ob dies konsequent ist in bezug auf den Schlagregenschutz. Und wenn nein, wie man die Denkmalpflege noch überzeugt. Wir liegen in der Belastungsgruppe II.
Gruß Sontje
Traditionen beachten und wahren ohne neuere Erkenntnisse zu ignorieren.
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Sontje | 18.06.07
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Sontje | 18.06.07
Noch eion paar Anmerkungen:
- natürlich ist mit einer Verkleidung dann das Fachwerk "verschwunden"
- Denkmalpflege möchte die Gefache im Giebel verputzt haben mit schräger Putzkante
Sontje
- natürlich ist mit einer Verkleidung dann das Fachwerk "verschwunden"
- Denkmalpflege möchte die Gefache im Giebel verputzt haben mit schräger Putzkante
Sontje
Traditionen beachten und wahren ohne neuere Erkenntnisse zu ignorieren.
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Sontje | 18.06.07
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Sontje | 18.06.07
mmh ..
.. also unten eternity ,drüber geputzte Gefache darüber wiederum unverputztes Gefach - müsst ihr die Denkmalschützer noch ein wenig in ihrer sicherlich untergründig bereits bestehenden Meinung bestärken , dass das dann aber ganz sch... aussieht ;-(
.. also unten eternity ,drüber geputzte Gefache darüber wiederum unverputztes Gefach - müsst ihr die Denkmalschützer noch ein wenig in ihrer sicherlich untergründig bereits bestehenden Meinung bestärken , dass das dann aber ganz sch... aussieht ;-(
Wir haben eine ähnliche Fassadenproblematik nach Sanierung des - trotz Eternie - geschädigten Fachwerks mittels Ziegelneuausfachung ,vor allem aber mit Eindichtimg der Stichbalken offensichtlich in den Griff gekriegt ( ~ 10 Jahre her ) , ohne weitere Verkleidung ! Gruß Jürgen Kube
FensterEcke Brüggemann + Kube / Brüggemann + Kube ZiMMEREi
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Brüggemann + Kube ZiMMEREi | Jürgen Kube | 18.06.07
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Brüggemann + Kube ZiMMEREi | Jürgen Kube | 18.06.07
Eindichtung???
Eindichtung von Sichtbalken sagt mir nichts. Können Sie mir bitte erklären, was damit gemeint ist?
Danke
Sontje
Eindichtung von Sichtbalken sagt mir nichts. Können Sie mir bitte erklären, was damit gemeint ist?
Danke
Sontje
Traditionen beachten und wahren ohne neuere Erkenntnisse zu ignorieren.
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Sontje | 18.06.07
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Sontje | 18.06.07
Wetterdächer?
Hallo Sontje
Frag doch mal die Damen und Herren vom Denkmalamt, ob sie mit Wetterdächern einverstanden sind.
Hallo Sontje
Frag doch mal die Damen und Herren vom Denkmalamt, ob sie mit Wetterdächern einverstanden sind.
- - - LEHM - - - LEHM - - - LEHM - - -
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Lehmplan e.K. | Lehmplan e.K.Hans-Gerd Schemmick | 19.06.07
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Lehmplan e.K. | Lehmplan e.K.Hans-Gerd Schemmick | 19.06.07
Wetterdächer?
Die Überlegung mit den Wetterdächern hatte ich auch schon. Habe sie allerdings zur Seite geschoben, da es hier nicht typisch für die Region ist.
Aber fragen kostet ja bekanntlich nix.
Die Überlegung mit den Wetterdächern hatte ich auch schon. Habe sie allerdings zur Seite geschoben, da es hier nicht typisch für die Region ist.
Aber fragen kostet ja bekanntlich nix.
Traditionen beachten und wahren ohne neuere Erkenntnisse zu ignorieren.
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Sontje | 19.06.07
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Sontje | 19.06.07
Denkmalschutz ???
Hallo Sontje,
Fachwerkhäuser wurden zu allen Zeiten an wetterexponierten Seiten verkleidet, z. B. mit Verschalungen, Verschieferungen oder mit Holzschindeln, es sei denn, man hatte eine ausgesprochene Schmuckfassade vor sich. Also dürfen die Denkmalschützer theoretisch nichts gegen eine Verkleidung haben. Frag´sie doch mal, was es mit dem Begriff Denkmal"SCHUTZ" auf sich hat !!! Es würde mich interessieren, wie die Herrschaften das Verbot einer Verkleidung begründen.
Beste Grüße
Wilfried
Hallo Sontje,
Fachwerkhäuser wurden zu allen Zeiten an wetterexponierten Seiten verkleidet, z. B. mit Verschalungen, Verschieferungen oder mit Holzschindeln, es sei denn, man hatte eine ausgesprochene Schmuckfassade vor sich. Also dürfen die Denkmalschützer theoretisch nichts gegen eine Verkleidung haben. Frag´sie doch mal, was es mit dem Begriff Denkmal"SCHUTZ" auf sich hat !!! Es würde mich interessieren, wie die Herrschaften das Verbot einer Verkleidung begründen.
Beste Grüße
Wilfried
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Zimmerermeister + Restaurator Wilfried Plum | 19.06.07
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Zimmerermeister + Restaurator Wilfried Plum | 19.06.07