Fachwerk-Rückbau
Der Abriss ist eventuell bauantragspflichtig, wenn das Gebäudevolumen über 300m3 groß sein sollte. Zudem bleibt vor dem Abriss zu prüfen, wie die Fachwerkkonstruktionen miteinander verbunden sind. Das Abrissunternehmer kann also nicht einfach loslegen.
Es gibt oftmals nur eine gemeinsame Gebäudetrennwand und durchlaufende Pfetten (Fusspfette, Mittelpfette, Firstpfette). Die müssen sauber getrennt werden. Auch die Deckenbalkenkonstruktion, der Fussboden gegen Erdreich oder über dem (Teil-)Keller müssen vorher auf ihre Verbindung mit dem Fachwerkrohbau überprüft werden.
Wenn eine ganze Hälfte abgebrochen wird, muss das Restgebäude ggf. auch vom Statiker auf Standsicherheit überprüft werden. Das betrifft die Längsaussteifung, damit das Gebäude sich nicht zu einer Seite neigt, weil im Nebengebäude die Abstrebungen entfernt werden.
Ohne genaue Kenntnisse des Objektes lässt sich also zur Vorgehensweise nicht viel sagen.
Besteht Denkmalschutz ? Was soll an der Stelle des abgebrochenen Gebäudes entstehen ? Wird kein neues Gebäude angebaut, muss die freie Giebelwand gedämmt und regensicher verkleidet werden.