Denkmalgeschützte Ruine

Diskutiere Denkmalgeschützte Ruine im Forum Denkmalschutz im Bereich - Hallo, meine Frau und ich überlegen zur Zeit, ob wir ein Grundstück kaufen. Auf diesem Areal stehen ein Fachwerkhaus (ca. 1870) und eine...
O

O. Bendick

Guest
Hallo, meine Frau und ich überlegen zur Zeit, ob wir ein Grundstück kaufen. Auf diesem Areal stehen ein Fachwerkhaus (ca. 1870) und eine Sandsteinruine (ca. 18. Jahrh.). Das Fachwerkhaus war bis vor ca. 1,5 bis 2 Jahren bewohnt, steht seit dem leer. Von der Ruine stehen nur noch drei Aussenmauern. Meine Frage ist jetzt: Wie stehen die Aussichten die Ruine wieder bewohnbar zu machen? Einerseits hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Grenzen und andererseits hinsichtlich der Denkmalschutzauflagen. Vielen Dank im Vorraus O. Bendick
 
Schwer zu sagen ...

ist auf jeden Fall, was die Kosten sein werden. Hat die Sandsteinruine die Ausmasse von Windsor Castle oder eher die größe einer Feldscheune? Wie ist die Restsubstanz und wie soll das Haus hinterher aussehen. Das sind soviele Unbekannte, daß Sie nur mit einer vernünftigen Planung durch einen Architekten annähernd verlässliche Zahlen bekommen können. Auch die regionalen Denkmalschutzauflagen können Sie dann einbeziehen. Bevor Sie also Unterschreiben, investieren Sie das Geld für ein vernünftiges "Gutachten" und eine realistische Einschätzung durch jemanden, der nicht nur den fertigen Traum, sondern auch den Weg dorthin bewerten kann.
 
Hallo Herr/Frau Benedick, bringen Sie zuerst in Erfahrung, ob das "Ding" überhaupt unter Denkmalschutz steht. Rufen Sie bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde an (bei uns wussten die Verkäufer auch nicht, dass das Haus unter Denkmalschutz steht). Großartige Zuschüsse können Sie vermutlich nicht erwarten, wenn's denkmalgeschützt ist. Allerdings könnten Sie beantragen, dass "es" als Einzelkulturdenkmal eingestuft wird (da freuen sich die vom Denkmalamt, denn sowas macht normalerweise keiner freiwillig), so können Sie die Kosten für die Sanierung wenigstens von der Steuer absetzen (ist ja schonmal was) - so haben wir es gemacht (mit der Steuer sind wir allerdings noch nicht so weit). Wenn ich ehrlich bin, dann sparen Sie kein Geld, wenn Sie entscheiden, ein altes Fachwerkhaus und die Anlagen wieder aufzubauen gegenüber einem neuen Haus. Dafür ist ein altes mit Schweiß und Fleiß aufgebautes Haus schöner und ich glaube, man hängt eher dran als an einem Haus, in das man "sofort einziehen kann". Wir haben unseren Entschluss nicht bereut - ganz im Gegenteil. Was die zeitlichen Grenzen bei Ihnen betrifft, so kommt es drauf an, ob Sie nur am Wochenende am Haus rumbasteln oder jeden Tag, wieviele Helfer Sie haben und natürlich, was alles zu machen ist. Grüße und viiiiiiiiel Erfolg Annette
 
Innerhalb einer Ortschaft?

...damit beginnen die Überlegungen, befindet sich das Gebäude im Bereich des § 34 BauGB? Wenn ja, kommt es auf die umliegende Bebauung an. Sind dort auch zusätzliche Nebengebäude, vielleicht sogar zu Wohngebäuden umgenutzt, stehen die Chancen nicht schlecht die Ruine zu reaktivieren. Einen Bestandsschutz kann man allerdings aus Aussenmauern nicht herleiten. Sollte Ihr Grundstück im Bereich des § 35 BauGB liegen, liegen die Karten schlecht. Konsultieren Sie einen Architekten!
 
Ruine

Sehr geehrte Bendicks ,

aus fremder Erfahrung ( ein Bauprojekt , das nicht realisiert wurde ) :
wichtig ist hierbei , ob das Gebäude noch in Umrissen im Lageplan / Kataster verzeichnet ist .
Wenn ja , stehen Chancen für Bestandsschutz nicht schlecht . Andererseits ist zu ermitteln , ob es sich nicht um ein landwirtschaftliches Anwesen handelt , welches "entwidmet" wurde , wenn hierfür z.B. ein Ersatzgebäude errichtet wurde .
Als einfach und günstig für solcherlei Bauwünsche hat sich das "Echomachen" erwiesen : Kurz skizziert und beschrieben , zur unteren Baubehörde und mal hören , was da so zurückkommt .. -aber nix dalassen , was als irgendwelche Antragsstellung gewertet werden könnte .. ;-) - .
Sollte , wie ich aus Ihrer Frage entnehme , das FW-Haus denkmalgeschützt sein , wären auch die zuständigen Ämter zu hören , denn auch das Umfeld eines Denkmals fällt in entsprechende Belange !
In welcher Ecke von unserem schönen NRW steht denn das Objekt ihrer Begierde ? Biete Ihnen gerne Inaugenscheinnahme an ..
mit bestem Gruß Jürgen Kube
 
Ruine

Sehr geehrter Herr Bendick,
grundsätzlich ist natürlich möglich eine Ruine wohnbar zumachen. Der Denkmalschutz ist in der Regel dankbar über jede -vernünftige- Investition.
Reizvoll und wirtschaftlich zu vertreten ist es eine Ruine mit modernen Ideen zu ergänzen.
Mit freundlichem Gruß
M. Waning
 
Thema: Denkmalgeschützte Ruine

Ähnliche Themen

M
Antworten
1
Aufrufe
324
Flexsn
Flexsn
J
Antworten
1
Aufrufe
657
Andreas Teich
A
K
Antworten
2
Aufrufe
593
Kellerkind1
K
Zurück
Oben