Nutzungsänderung in Wohnraum - Muss der Nachbar zustimmen?

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Beppi

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Hallo,

Unser Nachbarhaus hat in einem Anbau derzeit ungenutzte und als Büro- und Lagerräume deklarierte Räume mit Fenstern direkt auf unsere Terrasse (der Anbau befindet sich direkt an der Grundstücksgrenze, die Terrasse auch).
Es soll jetzt renoviert werden (dringend nötig!) und der neue Eigentümer plant, in diesen Räumen eine zusätzliche Wohneinheit einzubauen.
Damit bin ich nicht einverstanden, da die Privatspäre auf unserer Terrasse empfindlich gestört würde.
Muss vor einer Umnutzung der Nachbar (also ich) gefragt werden? Was passiert wenn ich nicht zustimme?

Viele Grüße,
Frank
 
ich kann nur für thüringen sprechen,
Nachbar braucht Baugenehmigung für Umnutzung als WE, Fenster auf direkter Grundstücksgrenze müssen eventuell als Baulast eingetragen werden und bedürfen Ihrer Zustimmung

konsequenzen, wenn Sie nicht zustimmen ist kleinkrieg und "maschendrahtzaun"

viel spaß
 
Ich sehe

das genauso. Ein Bauantrag ist erforderlich und Fenster an der Grenze sind erst mal nicht erlaubt. Der Nachbar sollte aus meiner Sicht aber selber ein interesse daran haben die Räume unabhängig von der Nachbarschaft zu belichten und zu belüften. Darüber hinaus gibt es neben dem Broblem der Fenster auch noch Brandschutzauflagen zu erfüllen.
 
Fenster aufer Terrasse

Hallo Frank,

auch bei uns in Hessen gilt die Sache mit der Baulast. Klär doch das als erstes. Hat der Nachbar das Recht darauf, dass seine Fenster dir "zuwinken", dann wirst du es wahrscheinlich nicht verhindern können, dass er die Räume umnutzt. Eventuell kannst da aber einen Deal machen und auf nicht durchsichtiges Glas hinarbeiten.
Notfalls kannst du ihm ja im Falle des "Maschendrahtzaunes" gelegentlich Stinkbomben ins Fenster schmeissen ;o)))

Gruß

Martin
 
Den roten Punkt...

gibt´s nur mit Baulast. Oder ist der nur in Niedersachsen rot? Na ja, egal. Fenster auf der Grenze gehen ohne Baulast (also Ihre Zustimmung) gar nicht, nie. Auch nicht für Abstellräume oder Büros. Legt Ihr Nachbar ohne roten Punkt (sprich: Genehmigung, diese muß gut sichtbar an der Baustelle angebracht sein) los - Freunde einladen, Gartenstühle besorgen, Bauamt anrufen und gemeinsam eine Baustillegung genießen. Die Kollegen kommen bei Anruf vor 15 Minuten vor Feierabend garantiert, mindestens zu zweit und auf der Stelle. Toll was? Sollte eine Genehmigung vorhanden sein (zu erkennen am roten Punkt am Bau :-> ) - Sie können als Nachbar die Genehmigung und alle Bauunterlagen einsehen. Ist keine Kopie der Unterlagen auf dem Bau - Freunde einladen und weiterverfahren wie vor. Denn merke: der Ursprung allen Baurechts liegt einzig allein im Schutz nachbarlicher Rechte und im Brandschutz begründet. Und das schon lange, bevor es Bauämter gab..... Ach ja, und zur eigentlichen Frage: ändert sich die Nutzung, ist IMMER (auch alle anderen aufgepaßt: IMMER !!!) ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich. Ggf. verbunden mit einem Bauantrag. Das trifft man immer wieder: die Garage wird um- oder das Dachgeschoß ausgebaut, die Diele eines Hallenhauses zu Wohnzwecken aufgemöbelt - alles Nutzungsänderungen. Auch die Diele vom Hallenhaus. Merke (mit erhobenem Zeigefinger): die Dinger gelten offiziell als "Wirtschaftsteil" eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes. Fällt das Wirtschaften weg, ändert sich die Nutzung. Eigentlich ganz einfach. Oder?

Viel Spaß dabei, eine Stillegung kann besser als Fernsehen sein :)

Johannes Langfermann
 
Thema: Nutzungsänderung in Wohnraum - Muss der Nachbar zustimmen?
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